Schwiegersohn fast täglich bei den Schweigereltern?
Bei uns im Haus, kommt der Schwiegersohn von 7 Tagen mind. 4-5 Tage zu den bei uns im Haus lebenden Schwiegereltern, mit dem 3 Jährigen Kind, Kollegen von mir finden das sehr seltsam, und abnormal, 1 x oder 2 x pro Woche sei ja noch OK, aber dauernd? Die Schwiegereltern sind bei rund 66, und beide gesundheitlich vollkommen fit, er ist zudem noch der Hausverwalter unserer Eigentümerschaft (8 Parteien) Gut, dass kann ich ja nicht verbieten ist ihre privat Sache. Mich würde dies alles nicht stören, aber der Schwiegersohn stampft durch die Wohnung der Schwiegereltern laufend, und lässt sein Kind permanent durch die Wohnung rennen, auch Sonntags, ich habe mal freundlich in einem Mail gebeten ob es möglich wäre ein bisschen mehr Rücksicht zu nehmen, er wohnt zuunterst und ich im 3. Stock (oberhalb mir ist keine Wohnung mehr, der lärm tönt bis hier oben und sehr laut, bei der Wohnung unterhalb mir hört man es auch aber weitaus weniger (ich war selber mal in der Wohnung und hörte es). Ich habe dem Schweigersohngesagt er solle den Lärm bei sich Zuhause machen und nicht hier, dann drohte er mit mit Anzeige und und, und auch der Veralter meinte ich sei ein Störefried und bringe alles durcheinander, auf deutsch gesagt sie machen auf Stur, basta, und als ich einmal an einem Sonntag Ruhe brüllte, rief er mich an, und sagte das nächste Mal lasse er die Polizei kommen, und mich als nicht zurechnungsfähig und Gefahr zu melden.. Man kann freundlich sein, und dann kommt jemand wenn man nur das geringste negative erwähnt ist man untendurch. Da es eine Eigentumswohnung ist, kann ich nicht von heute auf morgen umziehen, da sind viele Kosten die mitspielen..Und ich bin selber sehr ruhig, mag Kinder sehr obwohl ich selber keine habe, und es geht auch nicht gegen das Enkelkind. (das kann in dem Alter das nicht wissen, ist mir vollkommen bewusst) aber diese 0 Rücksichtsnahme und Arroganz und Drohen mit Anwalt und Ausschluss aus der Eigentümerschaft, er sagte mir wenn ich mich nochmals beschwere, werde er das an seinen Anwalt weitergeben.
4 Antworten
Du kannst Dich jederzeit (an Sonn- und Feiertagen) über Lärm des Nachbarn und auch dessen Besuch wehren. Kinderlärm fällt aber nicht darunter!
Allerdings ist ja nun nicht ersichtlich, was Du mit der Geschichte bezwecken möchtest.
und auch der Veralter meinte ich sei ein Störefried
Wenn dir das schon so gesagt wurde dann ist sicherlich auch was dran, da wird noch einiges mehr vom Stapel gelassen worden sein als nur diese Mail.
Wie oft die Schwiegereltern besucht werden geht dich zudem herzlich wenig an und wenn du das angebliche Getrampel hörst, von deiner obenliegenden Wohnung, würde es mich nicht wundern wenn du sogar Fliegen furzen hörst.
Ach, also du kannst tun und lassen was du willst, aber andere haben sich nach deiner Nase zu richten? Träum hübsch weiter. Kein Wunder das du als Störenfried eingeordnet wurdest.
"Bei uns im Haus, kommt der Schwiegersohn von 7 Tagen mind. 4-5 Tage"
Ist doch okay! Darf ja auch 7 Tage die Woche kommen ...
Wenn Die zu laut sind, kläre das mit Denen, dem Vermieter oder wenn es wirklich extremst ist, gerne mit dem Ordnungsamt und/oder der Polizei!
Mich würde dies alles nicht stören, aber ..
... es stört Dich doch.
Aber, es geht Dich nichts an.
Hey, mich stört Lärm grundsätzlich nicht aber stört extrem, und vo nwegen Ausschluss, nein ich habe nur 2 mal ein nettes Mail geschrieben und 2-3 x laut i nder Wohnung Riuhe gebrüllt, und öfters habe ich halt als Antwort auf dem Flipperkassten gespielt, und der Verwalter meinte das sei ein Racheakt, (ich kann ja Flipper spielen wann ich will, ausser Ruhezeiten und Sonn/Feiertags, (ich spiele zudem selten und wenn dann den Tag hindurch, aber habe halt als Antwort geflippert (er meinte Flipperkästen gehören nicht in eine Wohnung) als er darf Lärm machen und ich darf kein Lärm machen?