Wie lange Strom-, Wasser- und Energierechnungen aufbewahren?
Hallo wie lange muss man die oben genannten Rechnungen sind aufbewahren? Handwerkerrechnungen heißt ja 2 Jahre und oben? Mir wäre neu dass man die drei Posten irgendwie von der Steuer absetzen kann und es sich lohnt die Rechnungen aufzuheben.
Es handelt sich um die privaten Abrechnungen von unserem Haus nicht vom Betrieb.
3 Antworten
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Du musst als Privatperson die gar nicht aufheben.
Ist eben in Deinem Interesse da mindestens mal ein bis zwei Vorjahresrechnungen zu haben, falls etwas mit den Zählerständen, Verbräuchen usw. nicht passen sollte.
Ich würde 2 Vorgängerrechnungen + die laufende JahresRechnung archivieren.
Ein Jahr lang, da du sie solange reklamieren bzw. widersprechen kannst