Wie sind die Unterpunktungen in der Oberstufe in Bayern gemeint?
Ich gehe seit Anfang dieses Jahres in die Elfte Klasse und es hieß die ganze Zeit, dass man nur 8 mal unterpunkten darf (also unter 5 (Note 5) von 15 (Note 1) Möglichen Punkten kommen) nun wollte ich fragen, ob diese Unterpunktungen pro Note zählen (Also bspw ich schreibe 3 Punkte in einer Kurzarbeit in Mathe, und schon ist die erste von 8 Unterpunktungen "weg" ) oder Pro Zeugnisnote (zB im Halbjahr 11/1 habe ich im Gesamtschnitt aller meiner eingebrachten Note 3 Punkte, somit ist die erste Unterpunktung weg.)
Ich bedanke mich schonmal für die Antworten, ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen :)
3 Antworten
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Frag doch einfach deine Lehrer oder Oberstufenberater. Dann weißt du es sicher und hast zudem Interesse und Mitdenken gezeigt.
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Es zählen die Zeugnisnoten und auch nur die eingebrachten.
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Was "beides"? Es zählen die für das Abiturzeugnis eingebrachten Zeugnisnoten.
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also unter 5 (Note 5)
5 Punkte ist Note 4, 4 Punkte (bereits unterpunktet) ist eine 4-. Als Unterpunkte zählen nur die Noten in den jeweiligen Semesterzeugnissen.
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Zumindest für Bayern ist das falsch. Siehe
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-44
Absatz 2 Ziffer 3
In der Punktsumme aus den 40 einzubringenden Halbjahresleistungen sind mindestens 200 Punkte erreicht worden, davon in 32 Halbjahresleistungen je mindestens 5 Punkte bzw. mindestens 9 Punkte (zwei Halbjahresleistungen) in der Seminararbeit.
Auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gilt ähnliches.
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Auch für die Fachoberschule in Bayern ist das falsch
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFOBOSO-ANL_4#BayFOBOSO-ANL_4-G2_0_0_1
höchstens 2 GE mit weniger als 4 Punkten, wobei Ergebnisse mit 0 Punkten doppelt gezählt werden und nachfolgende Summenbedingung
Also quasi beides?