Wie sind die Unterpunktungen in der Oberstufe in Bayern gemeint?
Ich gehe seit Anfang dieses Jahres in die Elfte Klasse und es hieß die ganze Zeit, dass man nur 8 mal unterpunkten darf (also unter 5 (Note 5) von 15 (Note 1) Möglichen Punkten kommen) nun wollte ich fragen, ob diese Unterpunktungen pro Note zählen (Also bspw ich schreibe 3 Punkte in einer Kurzarbeit in Mathe, und schon ist die erste von 8 Unterpunktungen "weg" ) oder Pro Zeugnisnote (zB im Halbjahr 11/1 habe ich im Gesamtschnitt aller meiner eingebrachten Note 3 Punkte, somit ist die erste Unterpunktung weg.)
Ich bedanke mich schonmal für die Antworten, ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen :)
3 Antworten
Frag doch einfach deine Lehrer oder Oberstufenberater. Dann weißt du es sicher und hast zudem Interesse und Mitdenken gezeigt.
Es zählen die Zeugnisnoten und auch nur die eingebrachten.
Was "beides"? Es zählen die für das Abiturzeugnis eingebrachten Zeugnisnoten.
also unter 5 (Note 5)
5 Punkte ist Note 4, 4 Punkte (bereits unterpunktet) ist eine 4-. Als Unterpunkte zählen nur die Noten in den jeweiligen Semesterzeugnissen.
Zumindest für Bayern ist das falsch. Siehe
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-44
Absatz 2 Ziffer 3
In der Punktsumme aus den 40 einzubringenden Halbjahresleistungen sind mindestens 200 Punkte erreicht worden, davon in 32 Halbjahresleistungen je mindestens 5 Punkte bzw. mindestens 9 Punkte (zwei Halbjahresleistungen) in der Seminararbeit.
Auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gilt ähnliches.
Auch für die Fachoberschule in Bayern ist das falsch
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFOBOSO-ANL_4#BayFOBOSO-ANL_4-G2_0_0_1
höchstens 2 GE mit weniger als 4 Punkten, wobei Ergebnisse mit 0 Punkten doppelt gezählt werden und nachfolgende Summenbedingung
Also quasi beides?