Wie sieht es gesetztlich aus?
Bin vor kurzem ausgelernter Bäcker und muss nun auch nachts arbeiten, da bei uns die Azubis nur mittags arbeiten dürfen.
Nun wollte ich wissen ob ich rechtlich gesehen von 00:00 bis 3:00 und dann wieder von 13:00-20:00 arbeiten darf, und falls nicht wie ich meinem Arbeitgeber am besten beibringen kann das er das nicht darf.
1 Antwort
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Bei dieser Arbeitszeitplanung sehe ich gleich 3 Probleme:
- die tägliche Arbeitszeit beträgt 10h. Das ist mehr als die gemäß §3 ArbZG erlaubten 8h, dh die Mehrarbeit muss innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden.
- ab 6 Stunden Arbeit muss gemäß §4 ArbZG eine Pause von min 30 Minuten gewährt werden, dh von 1300 bis 2000 ohne Pause ist auch nicht erlaubt.
- gemäß §5 ArbZG muss nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von min 11h eingehalten werden. Die sehe ich hier nicht.
PS Was sagt der Betriebsrat dazu?