Nachtsarbeiten?
Hallo Gf-Community
Ich habe eine Frage zum Jugendschutz.
Ab wie viel Jahren darf man nachts arbeiten? Gibt es da eine Ausnahme für Bäcker?
Danke schonmal für eure Antworten
LG Lemmi
1 Antwort
Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es im Bäckerhandwerk (16-jährige ab 5 Uhr, 17-jährige ab 4 Uhr (nicht in Konditoreien)) in der Landwirtschaft (16-jährige ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr) und im Gaststätten- und Schaustellergewerbe (16-jährige bis 22 Uhr).