Wie sieht es aus mit einen Minijob neben dem FSJ als U18?
Hallo, eine ähnliche Frage gab es schonmal hier. Das ist aber schon ziemlich lange her.
Bei mir ist es folgendermaßen: Ich mache mein FSJ mit 35 Stunden pro Woche. Meine Arbeitszeiten darf ich mir, bei meiner FSJ-Stelle und Minijob, aufteilen wie ich will. Neben meinem FSJ darf ich einen Minijob ausüben, aber nur 5 Stunden pro Woche damit ich die 40 Stunden pro Woche - Grenze nicht überschreite, weil ich noch nicht volljährig (16 Jahre) bin (s. hier).
Frage 1: Darf ich direkt nach Schichtende meines FSJ meine Minijob-Schicht beginnen oder muss ich eine gewisse Pause zwischen Schichtende und Schichtbeginn einlegen unter Beachtung der maximalen Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag (s. hier)?
Frage 2: Darf ich an den Tagen, die ich frei genommen habe im FSJ mein Minijob ausüben?
Frage 3: Muss ich noch etwas anderes beachten?
Bitte gebt idealerweise Quellen an bzw. nennt woher ihr diese Information kennt (Arbeit in/als Personalabteilung, Anwalt, etc. )
Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Da du unter 18 Jahre alt bist, gelten für dich die strengen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Hier die Antworten auf deine Fragen:
Frage 1: Darf ich direkt nach Schichtende meines FSJ meine Minijob-Schicht beginnen?Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darfst du an einem Arbeitstag maximal 8 Stunden arbeiten. Das bedeutet, dass du direkt nach deiner FSJ-Schicht keinen Minijob beginnen kannst, wenn du bereits 8 Stunden für das FSJ gearbeitet hast. Falls du weniger gearbeitet hast, kannst du deinen Minijob beginnen, solange die 8-Stunden-Grenze pro Tag nicht überschritten wird. Zwischen den Schichten ist es wichtig, dass du mindestens 30 Minuten Pause nach 4,5 Stunden Arbeit einlegst.
Frage 2: Darf ich an den Tagen, die ich frei genommen habe im FSJ, meinen Minijob ausüben?Ja, an freien Tagen im FSJ darfst du deinen Minijob ausüben, solange du die wöchentliche 40-Stunden-Grenze nicht überschreitest. Du kannst an diesen Tagen deine 5 Stunden im Minijob arbeiten.
Frage 3: Muss ich noch etwas anderes beachten?- Ruhezeiten: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen. Wenn du also abends im FSJ arbeitest, darfst du nicht direkt am nächsten Morgen mit deinem Minijob anfangen, ohne diese Ruhezeit einzuhalten.
- Wochenendarbeit: Grundsätzlich ist für Minderjährige die Arbeit an Sonn- und Feiertagen verboten, es gibt aber Ausnahmen, z. B. im Gesundheitswesen.
- Information an den Arbeitgeber: Dein FSJ-Träger und dein Minijob-Arbeitgeber müssen beide wissen, dass du einer zusätzlichen Beschäftigung nachgehst. Das ist wichtig, um sicherzustellen, dass du die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen einhältst und damit keine gesetzlichen Verstöße entstehen. Arbeitgeber sind verpflichtet, deine Gesamtarbeitszeit zu kontrollieren.
Quelle: Diese Informationen basieren auf den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Bei Unsicherheiten wende dich an deinen FSJ-Träger oder deinen Minijob-Arbeitgeber.