Wie schnell ist Usain Bolt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Seine Durchschnittsgeschwindigkeit lag während des Rennens bei etwa 37,58 km/h. Zwischenzeitlich erreichte Usain Bolt eine Höchstgeschwindigkeit von 44,72 km/h.

also kann er durchaus an einem 30-kmh-Blitzer vorbei rennen und geblitzt werden. Es wird ihm aber nichts passieren. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht für Fußgänger und Fahrräder.


apophis  10.04.2023, 20:04
Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht für Fußgänger und Fahrräder.

Diese Behauptung ist falsch.

Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer und damit auch für Radfahrer und Fußgänger.

Leestiger  10.04.2023, 20:20
@Leestiger

§ 3 Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird

Fußgänger = Fahrzeug????

TorDerSchatten  10.04.2023, 20:24
@apophis

Die allgemeinen Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten sind, gelten für Kraftfahrzeuge. Das Rad wird jedoch nicht als solches eingestuft. Deshalb gelten diese Bestimmungen der StVO bezüglich der Geschwindigkeit nicht für Radfahrer.

Für Fußgänger schon gar nicht!

Allerdings darf ein Radfahrer durch seine Fahrweise keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. § 1 Absatz 2 StVO

Dies wäre z.B. der Fall, wenn er mit 50 kmh durch eine Fußgängerzone brettert wo sich Kinder und andere Fußgänger aufhalten.

Leestiger  10.04.2023, 20:34
@apophis

Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer und damit auch für Radfahrer und Fußgänger.

Du hast Beides - also Fahrrad und Fußgänger - in Frage gestellt!

Also wo steht was von Fußgängern?

Das ist auch der Grund dass es keine Tatbestandsnummern für Fußgänger zu diesen Verstössen gibt...

apophis  10.04.2023, 20:35
@TorDerSchatten
Allerdings darf ein Radfahrer durch seine Fahrweise keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. § 1 Absatz 2 StVO

§ 1 Absatz 2 StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer, nicht nur für Radfahrer.

Absatz 2 sagt ganz deutlich "Wer am Verkehr teilnimmt".
Zwischen den Arten wie oder mit was am Verkehr teilgenommen wird, wird nicht unterschieden.

Nimmt jemand zu Fuß am Straßenverkehr teil, so gilt dieser Paragraph für ihn.
Gefährdet, belästigt, behindert oder schädigt er andere, weil er z.B. zu schnell unterwegs ist, ist das eine Verletzung der StVO.

Leestiger  10.04.2023, 20:39
@apophis

Leider keine Tatbestandsnummer.....

War klar, weil es zum Thema Geschwindigkeit nur Strafen für Fahrzeuge gibt!

Hier geht es um Blitzen, um Geschwindigkeitsüberschreitung, da gibt es einen klaren Paragraphen in der Stvo und das ist nicht der 1er..

apophis  10.04.2023, 20:41
@Leestiger
Also wo steht was von Fußgängern?

§ 1 Absatz 2 StVO

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wer am Verkehr Teilnimmt -> auch Fußgänger nehmen am Verkehr teil.

Das ist auch der Grund dass es keine Tatbestandsnummern für Fußgänger zu diesen Verstössen gibt

Richtig, weil es bereits in diesem ersten, allgemeinen Paragrafen geregelt ist und kein zusätzlicher Tatbestand nötig ist.

Rennt jemand mit 25-30kmh durch eine Fußgängerzone, dann gefährdet er andere Personen -> §1 Absatz 2 greift. Fertig.

Für Fahrräder gilt das gleiche. Zusätzlich zählt es als Fahrzeug, wodurch entsprechend weitere Paragrafen hinzu kommen.

apophis  10.04.2023, 20:45
@Leestiger

Keine Sorge. Gesetze, die relativ allgemein gehalten sind oder "alle die xyz" beinhalten, sind für viele nicht so leicht zu verstehen.Und zugegeben, mein anfänglicher Kommentar ist etwas fehlleitend, wenn man dabei direkt an den Gesetzestext denkt.

Leestiger  10.04.2023, 20:59
@apophis

Also ok - du bleibst dabei ohne Quelle und TBNR dass es für Fußgänger und Fahrradfahrer Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt die Strafzettel nach sich ziehen?

Ich bleibe dabei - Geschichten aus dem Paulanergarten!

IrgendeinKnecht  22.04.2025, 12:53
@apophis

Das Stimmt nicht. Die allgemeine Straßenverkehrsordnung hat nur Angaben zur Höchstgeschwindigkeit, wenn es um Kraftfahrzeuge geht. Das Rad wird nicht als solches eingestuft, ist also nicht an Höchstgeschwindigkeiten gebunden.

apophis  22.04.2025, 19:56
@IrgendeinKnecht

Keine Ahnung was Du Dir davon erhoffst auf eine über 2 Jahre alte Diskussion zu antworten, aber viel spaß mit dem Rad in einer 30er Zone zu schnell zu fahren.
Kannst den Polizisten dann ja erklären, dass Du "ja kein Kraftfahrzeug bist". ;)

Geschwindigkeitsbregrenzungen im Straßenverkehr gelten für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Radfahrer und eben Fußgänger.

Blitzer können durchaus auch Fußgänger (und Radfahrer) erkennen und bei einer zu hohen Geschwindigkeit auslösen.

Also ja, wenn Usain Bolt - oder jemand anders - schnell genug an einen Blitzer vorbei rennt, kann er geblitzt werden und bekommt entsprechend ein Bußgeld.

Für eine Tempo-30-Zone würde seine Geschwindigkeit wohl reichen. Fraglich ist aber, ob er es aktuell noch schafft. Er ist ja schon viele Jahre raus aus dem Training.


kriegt er trotzdem einen Strafzettel?

Seit wann kann ein Fußgänger einen Strafzettel wegen " Geschwindigkeit" bekommen?

Und ja, natürlich kann ein schneller Fußgänger / langsamer Läufer einen Blitzer auslösen wenn er zu schnell ist..

Mit 6 m/s, also wer für die 100m 16 Sekunden braucht, sind ja schon rund 20 km/h - das wäre hier schon deutlich zu schnell.

Bild zum Beitrag

 - (Sport, Polizei, Blitzer)