Wie schnell ist Usain Bolt?
Wenn Usain Bolt an einem Blitzer vorbei rennt und schnell genug ist um geblitzt zu werden, kriegt er trotzdem einen Strafzettel?
Kann er überhaupt so schnell rennen?
4 Antworten
Seine Durchschnittsgeschwindigkeit lag während des Rennens bei etwa 37,58 km/h. Zwischenzeitlich erreichte Usain Bolt eine Höchstgeschwindigkeit von 44,72 km/h.
also kann er durchaus an einem 30-kmh-Blitzer vorbei rennen und geblitzt werden. Es wird ihm aber nichts passieren. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht für Fußgänger und Fahrräder.
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird
Fußgänger = Fahrzeug????
Die allgemeinen Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten sind, gelten für Kraftfahrzeuge. Das Rad wird jedoch nicht als solches eingestuft. Deshalb gelten diese Bestimmungen der StVO bezüglich der Geschwindigkeit nicht für Radfahrer.
Für Fußgänger schon gar nicht!
Allerdings darf ein Radfahrer durch seine Fahrweise keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. § 1 Absatz 2 StVO
Dies wäre z.B. der Fall, wenn er mit 50 kmh durch eine Fußgängerzone brettert wo sich Kinder und andere Fußgänger aufhalten.
Warum brauchst Du für solches Allgemeinwissen ein TBNR?
Das entsprechende Gesetz ist äußerst einfach nachzuschlagen, das wirst Du doch wohl schaffen.
Falls nicht, der gute Bußgeldkatalog ist Dein Freund:
https://www.bussgeldrechner.org/fahrrad/geschwindigkeit.html
Grundsätzlich gilt die StVO - wie gesagt - für alle Verkehrsteilnehmer.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer und damit auch für Radfahrer und Fußgänger.
Du hast Beides - also Fahrrad und Fußgänger - in Frage gestellt!
Also wo steht was von Fußgängern?
Das ist auch der Grund dass es keine Tatbestandsnummern für Fußgänger zu diesen Verstössen gibt...
Allerdings darf ein Radfahrer durch seine Fahrweise keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. § 1 Absatz 2 StVO
§ 1 Absatz 2 StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer, nicht nur für Radfahrer.
Absatz 2 sagt ganz deutlich "Wer am Verkehr teilnimmt".
Zwischen den Arten wie oder mit was am Verkehr teilgenommen wird, wird nicht unterschieden.
Nimmt jemand zu Fuß am Straßenverkehr teil, so gilt dieser Paragraph für ihn.
Gefährdet, belästigt, behindert oder schädigt er andere, weil er z.B. zu schnell unterwegs ist, ist das eine Verletzung der StVO.
Also wo steht was von Fußgängern?
§ 1 Absatz 2 StVO
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wer am Verkehr Teilnimmt -> auch Fußgänger nehmen am Verkehr teil.
Das ist auch der Grund dass es keine Tatbestandsnummern für Fußgänger zu diesen Verstössen gibt
Richtig, weil es bereits in diesem ersten, allgemeinen Paragrafen geregelt ist und kein zusätzlicher Tatbestand nötig ist.
Rennt jemand mit 25-30kmh durch eine Fußgängerzone, dann gefährdet er andere Personen -> §1 Absatz 2 greift. Fertig.
Für Fahrräder gilt das gleiche. Zusätzlich zählt es als Fahrzeug, wodurch entsprechend weitere Paragrafen hinzu kommen.
Keine Sorge. Gesetze, die relativ allgemein gehalten sind oder "alle die xyz" beinhalten, sind für viele nicht so leicht zu verstehen.Und zugegeben, mein anfänglicher Kommentar ist etwas fehlleitend, wenn man dabei direkt an den Gesetzestext denkt.
Das Stimmt nicht. Die allgemeine Straßenverkehrsordnung hat nur Angaben zur Höchstgeschwindigkeit, wenn es um Kraftfahrzeuge geht. Das Rad wird nicht als solches eingestuft, ist also nicht an Höchstgeschwindigkeiten gebunden.
Keine Ahnung was Du Dir davon erhoffst auf eine über 2 Jahre alte Diskussion zu antworten, aber viel spaß mit dem Rad in einer 30er Zone zu schnell zu fahren.
Kannst den Polizisten dann ja erklären, dass Du "ja kein Kraftfahrzeug bist". ;)
Geschwindigkeitsbregrenzungen im Straßenverkehr gelten für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Radfahrer und eben Fußgänger.
Blitzer können durchaus auch Fußgänger (und Radfahrer) erkennen und bei einer zu hohen Geschwindigkeit auslösen.
Also ja, wenn Usain Bolt - oder jemand anders - schnell genug an einen Blitzer vorbei rennt, kann er geblitzt werden und bekommt entsprechend ein Bußgeld.
Für eine Tempo-30-Zone würde seine Geschwindigkeit wohl reichen. Fraglich ist aber, ob er es aktuell noch schafft. Er ist ja schon viele Jahre raus aus dem Training.
kriegt er trotzdem einen Strafzettel?
Seit wann kann ein Fußgänger einen Strafzettel wegen " Geschwindigkeit" bekommen?
Und ja, natürlich kann ein schneller Fußgänger / langsamer Läufer einen Blitzer auslösen wenn er zu schnell ist..
Mit 6 m/s, also wer für die 100m 16 Sekunden braucht, sind ja schon rund 20 km/h - das wäre hier schon deutlich zu schnell.

Diese Behauptung ist falsch.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer und damit auch für Radfahrer und Fußgänger.