Wie Patienten abwerben während ich angestellt bin?

3 Antworten

Solange in deinem Arbeitsvertrag das ganze nicht verboten wurde, ist es, laut meiner Recherche, erlaubt, denn ein Kundenkreis ist kein geschütztes Rechtsgut. Das es trotzdem assi ist, ist denke ich jedem klar.

Das Ausspannen von Kunden ist daher grundsätzlich zulässig, sofern nicht verwerfliche Umstände hinzutreten. Planmäßiges Vorgehen allein ist allerdings noch nicht verwerflich und daher auch nicht wettbewerbswidrig.
Quelle: https://www.ihk.de/pfalz/recht/wettbewerb/wettbewerbsrecht-1274034#:~:text=Der%20Kundenkreis%20ist%20kein%20gesch%C3%BCtztes%20Rechtsgut.&text=Das%20Ausspannen%20von%20Kunden%20ist,und%20daher%20auch%20nicht%20wettbewerbswidrig.

Solange du dafür nicht irgendwelche Betriebsgeheimnisse (Kundenliste...) nutzt, müsste das erlaubt sein.

Erst durch das Hinzutreten besonderer Umstände kann das Abwerben von Kunden als unlauter angesehen werden und einen Verstoß gegen § 4 Nr. 4 UWG („gezielte Behinderung“) darstellen (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 36. Aufl., zu § 4, 4.32 ff.). Unlauter ist es insbesondere, die Kunden unter Verwendung rechtswidrig beschaffter Kundenlisten abzuwerben. Kundenlisten gehören zu den Geschäftsgeheimnissen eines Unternehmens. Wer sich als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäftsgeheimnis unbefugt verschafft oder sichert oder verwertet oder jemandem mitteilt, verstößt gegen § 17 UWG und macht sich damit strafbar.
Quelle: https://preubohlig.de/newsletter/know-how-transfer-bei-mitarbeiterwechsel/#:~:text=Unlauter%20ist%20es%20insbesondere%2C%20die,zu%20den%20Gesch%C3%A4ftsgeheimnissen%20eines%20Unternehmens.

Berichtet mich, wenn da jemand mit richtiger juristischer Expertise etwas anders weiß.

Du gehst immer ein Risiko ein, egal wie rum du jetzt was anfängst. DU traust dich nicht. Aber kannst du deine Selbstständigkeit nur an einem einzigen Patienten festmachen.? Reicht einer aus? Ausserdem must du immer noch eine Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber einhalten.

Du solltest Dein Vorhaben mit dem Arbeitgeber besprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.