Wie lange und laut darf mein Nachbar bohren und arbeiten verrichten?
Mein Nachbar ist unglaublich laut bzw seine Arbeiter seit 3 Wochen und es ist kaum auszuhalten selbst sich zu konzentrieren. Glaube er macht einen neuen Boden etc. Meine Frage ist wie das gesetzlich geregelt ist denn theoretisch ist es nicht möglich home office zu verrichten. Komme aus Österreich also weiß ich nicht ob die Gesetze in Deutschland anders sind.
2 Antworten
Gesetzlich von 7-13 und von 15-20 uhr erlaubt
Nach 20 und vor 7 uhr bzw zwischen 13 und 15 uhr sollte die Lautstärke nicht 60db überschreiten
Heimwerkerlärm gilt die Hausordnung, sind dort Ruhezeiten vorgesehen. Für den Mieter bedeutet es, bei selbst durchgeführten Renovierungsarbeiten muss er sich an die Hausordnung halten. Beauftragt er einen Handwerker, gilt diese Ruhezeit nicht!
Durch Handwerker oder gewerbliche Renovierungsarbeiten verursachter Lärm ist in Grenzen hinzunehmen.
Der Lärmverursacher sollte die Ruhezeiten zu beachten. Zu diesen Zeiten sollte der Lärm also vermieden werden.
Bei einem Umzug oder einer Renovierung kann Lärm jedoch auch während der Mittagsruhe (13-15 Uhr) zulässig sein.
Die Nachtruhe ist einzuhalten, dies bedeutet dass die Arbeiten werktags von 6 bis bis 22 Uhr erfolgen dürfen.
m Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gibt es jedoch Verbote für den Betrieb bestimmter Maschinen und Werkzeuge. 2. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) ist festgehalten, dass werktags von 13-15 Uhr der Betrieb bestimmter Geräte in Wohngebieten untersagt ist.
Auf kommunaler Ebene können Regelungen zu einer Mittagsruhe bestehen. Diese sind in der Stadt- oder Gemeindesatzung festgehalten.
rein gesetzlich gibt es in D. keine Mittagsruhe. Lediglich die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Alles andere müsste wenn schon im Mietvertrag zusätzlich festgehalten werden. Ist das in Österreich anders geregelt ?