Wie lange ist ein auf Anfrage zugesandtes Angebot gültig und wann läuft die Bindung ab?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

steht im Regelfall auf dem Angebot


01234 
Fragesteller
 11.03.2009, 13:31

wenn nicht? wie ist die regel?

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newcomer  11.03.2009, 14:14
@01234

dies steht dann in den AGB des Anbieters

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sumselkawumsel  24.11.2016, 14:00
@newcomer

Das ist regelmäßig nicht der Fall. Aber: Bei der Rechtsfindung hilft ein Blick ins Gesetz: §147 (2) BGB sagt: "Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf."

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Im Handelsgesetz: Ein angebot ist so lange gültig, wie mit einer Antwort auf den gelichen Weg zu erwarten ist. D.h. kommt ein Angebot mit der Post im Brief, so ist es zum beantworten genausolange gültig; kommt es per FAX ist noch am selben Tag das angebot anzunehmen (Bestellung) oder nicht. Schriftliche Angebote kommen per, FAX, Mail, Postkarte, Brief, Telex oder persönlich.


01234 
Fragesteller
 11.03.2009, 13:37

danke!

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Der Post ist zwar schon etwas veraltet, aber vielleicht schaut ja mal wieder hier jemand rein. Also es ist wie folgt: Jedes Angebot ist gesetzlich befristet, es sei denn, der Anbieter hat eine eigene Frist gesetzt, die ihr entweder dem Angebot oder den AGB entnehmen könnt. Ansonsten ist ein Angebot so lange gültig wie unter regelmäßigen Bedingungen mit einer Antwort gerechnet werden kann. Mündliches Angebot: So lange wie das Gespräch dauert; Angebot per Post: 5-7 Werktage; per Fax oder E-Mail: ca.4-5 Tage (Ein Gericht hat entschieden, dass der digitale Verkehr nicht als direkt angesehen werden kann wegen evtl Störungen und daher eine zeitliche Verzögerung kalkuliert werden muss. Viele Schulbücher geben vor, dass die Antwort innerhalb eines Tages erfolgen muss, was jedoch vom Grundsatz her falsch ist. Im Zweifel den Lehrer fragen und wenn eine Prüfung ins Haus steht den Rechtsprüfer des Vertrauens fragen)

Ganz allgemein noch von meiner Seite aus: Wenn ihr euch nicht sicher seid, dann lasst es einfach, da auch fehlerhafte Informationen jemanden das Gefühl von Sicherheit geben können und schlussendlich hat derjenige dann die A-Karte gezogen... Ein Vorschlag: Wenn ihr "denkt", dass eure Infos korrekt sind, dann recherchiert nochmal ordentlich und vergewissert euch :-) (Ich weiß nicht genau wie die Gesetzgebung genau 2009 aussah, aber große Veränderungen sollten eigentlich nicht stattgefunden haben.)

kenne keine Verbindlichkeiten, die das Festlegen. Etwa 1 - 2 Monate gefühlt. Kommt aber auf den Zusammenhang an!! dazu müsstest Du mehr schildern,

und gerade die Umstände!

Wie das Angebot zustande kam, warum dann nicht gleich eine Zusage es gab. Eben die ganze Palette der Verhandlungsmöglichkeiten spielen eine grosse Rolle.

Der Anbieter ist so lange an das Angebot gebunden, wie er unter regelmäßigen Umständen (Ausnahme: z.B. Poststreik) mit einer Antwort (Bestellung) rechnen kann. Dabei beantwortet man das Angebot auf dem gleich schnellen Kommunikationsweg, wie es schon zu einem gekommen ist. Ist es per Post angekommen, schickt man den Auftrag auch per Post zurück. Zeit: c.a. 5 Tage, Fax: 24h (...) Natürlich kann der Anbieter seine Bindung an ein Angebot auch einschränken bzw. ausdrücklich ganz ausschließen (z.B. mit vertraglicher Bindungsfrist, Freiklauseln)