Wie lange gilt dieser Führerschein noch?
Hallo wie lange gilt dieser Führerschein noch?
3 Antworten
Genaugenommen verfallen Füherscheine nicht, wenn da keine Frist vermerkt ist. Die Umtauschpflicht führ nicht dazu, das alte Füherscheine verfallen.
So lange Du ihn nicht benutzt, kannst Du den auch in 10 oder 20 Jahren noch umtauschen.
Könnte allerdings im Ausland zu dummen Fragen führen oder sogar nicht anerkannt werden. Hier gibt es eventuell ein Bußgeld wegen einem falschem Dokument. Aber Du bekommst keine Strafe wegen Fahrem ohne Füherschein, denn der bleibt gültig.
Das gilt übgrigends auch für alte DDR Führerscheine. Die sind nach wie vor gültig.
Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt. Nach Ablauf der sich aus Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 8e ergebenden Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Die Geburtsjahrgänge 1953-1970 haben Stand jetzt ohne Umtausch keinen gültigen Führerschein mehr. Gilt auch für DDR-Führerscheine.
Hier wird glaube ich was durcheinander geworfen:
Der Führerschein, also das Dokument, verliert demnächst seine Gültigkeit. Er muss gegen das EU-Modell getauscht werden. Macht man das nicht, droht ein Verwarngeld von (ich glaube) 10€. Bis wann der Führerschein getauscht werden muss, hängt vom Geburtsdatum ab. Das sieh man auf dem Foto nicht.
Die Fahrerlaubnis, also die Erlaubnis z.B. Auto zu fahren, verliert ihre Gültigkeit hingegen nicht. Man darf also weiter fahren. Bei anderen Fahrerlaubnisklassen, z.B. CE, sieht das aber anders aus!
Fazit: Am besten einfach umtauschen, dann hat man Klarheit über alle Fristen und das, was man fahren darf.
Welches Geburtsjahr muss jetzt den Führerschein umtauschen?
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022. 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 2023. 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024. 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025.