Wie lange dauert es aktuell so wenn man ein Brief verschickt per Post das sie beim Empfänger ankommt der aus dem selben Bundesland ist?

4 Antworten

In der Regel kommt die Post am nächsten Tag an. Du kannst aber auch für eine Expresszustellung zahlen, dann sichert dir das die Post nocheinmal explizit zu (und haftet entsprechend auch für verspätete Zustellung, zusätzlich zur sonstigen haftung bei Zustellung über dem vertretbarem Maß).

Genaueres zum Standardfall ohne gesondert gebuchte Expresslieferung:

Es handelt sich um einen Frachtvertrag gemäß § 407 HGB. Die Lieferfrist bestimmt sich nach § 423 HGB entweder nach Vereinbarung oder "innerhalb der Frist abzuliefern, die einem sorgfältigen Frachtführer unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise zuzubilligen ist".

Die Deutsche Post schränkt in ihren AGB die Lieferfrist ein. Die AGB sind für Sendungen durch Einwurf in Briefkästen außerhalb von Geschäftsstellen gemäß § 305a BGB gültig, sofern sie in einem Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlich wurden (welches sich by the way nicht finden lässt, soviel dazu. Aber wahrscheinlich müsste man da direkt anfragen, um das zu bekommen). Bei anderweitiger Aufgabe des Briefes gelten die AGB nicht zwingend, beispielsweise nur bei expliziter Einwilligung oder wenn die AGB gut lesbar in den Geschäftsräumen platziert wurden.

Ob die verwendeten Klauseln in den AGB gültig sind, ist fraglich, zumal die entsprechende Klausel ein langer Satz ist, der unklare Formulierungen enthält und ich die Klausel zudme für überraschend halte, denn selbstverständlich sollte eine Beförderung in jedem Fall stattfinden, das möglichst zeitnah, was eine Lieferfrist gemäß der Art des Vertrages bereits impliziert.
(Auch andere Klauseln, wie beispielsweise der Kündigungsausschluss ohne entsprechende aufwiegende Klausel, die den Kunden für diese Benachteiligung begünstigt, erscheinen mir unzulässig.)

Insofern stehen meiner Ansicht nach die Chancen recht gut, im Falle einer unangemessen verpäteten Lieferung (e.g. später als zwanzig Tage, wie nach § 424 HGB) eine Klage vor Gericht durchzusetzen.
Auch ein Anspruch gemäß § 424 HGB kann sich ergeben, da die Sendung als Verlust gewertet wird. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung in den AGB ist meines Erachtens nach unwirksam. Es greifen allerdings Haftungsbegrenzungsklauseln gemäß §§ 425ff. HGB.

Heute - Mittwoch - vor der Entleerrung eingeworfen,

dann ist der in der Regel am Donnerstag da !

Guten Morgen.

Im Moment würde ich sagen, daß es, je nachdem wann der Briefkasten geleert wurde, ein bis zwei Werktage dauert.

Mit freundlichen Grüßen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wasbruda468  23.10.2022, 22:55

Ich hab meinen Brief am Samstag eingeworfen vor der Entleerung die Entleerung war um 10 Uhr der Empfänger wohnt etwas 60 Kilometer von mir entfernt. Wann denken sie würde es ankommen ?

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Wenn du den Brief heute einschmeißt sollte er auf jeden Fall bis Freitag ankommen