Wie lange dauert die Stromlieferung bei einem neuen Anbieter (Hab keinen Vertrag)?

5 Antworten

okay... jetzt habe ich verstanden, nicht dir wurde der strom gesperrt, weil du die rechnung nicht bezahlt hast, sondern dem vormieter, weil er seinen strom nicht gezahlt hat. in der regel passiert das mit der freischaltung sehr kurzfristig. manchmal noch am gleichen, in der regel aber am folgenden werktag.

mein tipp: damit es schneller geht, melde dich erst mal mit der grundversorgung an, das verieinfacht den papierkram. da die grundversorgung in der regel montlich, spätestens vierteljährlich kündbar ist, entsteht auch kein all zu herber verlust im sinne von mehrkosten.

was du dringend brauchst um zu bweisen, dass du nicht einfach ein strohmann bist, damit der vormieter wieder strom hat, ist ein mietvertrag, mit dem du eben nachweisen kannst, dass du ein neuer mieter bist.

in der regel reicht ein abfotografierter mit dem smartphone per email eingesendeter mietvertrag. das beste wäre, sofern es dir möglich ist, mit dem mietvertrag in der hand persönlich bei den stadtwerken vorzusprechen.

lg, anna

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also ich ziehe am Dienstag (24.07.18) in meine neue Wohnung ein.

Wann hast Du die Wohn6ng übernommen? Ab da hast Du einen Vertrag. Wann Du einzieht ist total egal.

Jedoch hat der Grundversorger (Stadtwerke, hab die Rechnungen nicht bezahlt) mir dort das Strom abgestellt (schwarze Kolben sind im Zählerkasten).

Der Strom ist wegen Deinen Schulden gesperrt. Entsorgung erst nach Zahlung Schulden plus Kosten für Sperrung / Entsperrung.

 Ich habe derzeit keinen Vertrag bei einem Stromanbieter. Weder Stadtwerke, noch bei sonst jemanden.

Durch die Wohnungsübernahme hast Du automatisch einen Grundversorgungsvertrag mit dem Grundversorger.

Sofern Du überhaupt einen anderen Anbieter findest, kannst Du innerhalb von 6 Wochen nach Übernahme der Wohnung zum Übernahmetermin wechseln. Danach hast Du mind. 14 Tage Kündigungsfrist.


MichaelJVN85 
Beitragsersteller
 22.07.2018, 21:45

Und was wenn jemand der mit mir zusammen wohnt, Strom bestellt? Geht das dann immer noch nicht oder dann doch? Dann müsste Stadtwerke es eigentlich entsperren, oder?

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MichaelJVN85 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 09:46
@MichaelJVN85

Was wenn z.B. Der Wechseltag der 03.08.18 wäre? Also der Wechseltermin (Lieferbeginn) z.B. wo mein Mitbewohner das Strom bestellt hat.

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MichaelJVN85 
Beitragsersteller
 22.07.2018, 21:54

Da die Person ja noch keinen Vertrag bzw. Schulden bei der Stadtwerke hat

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MichaelJVN85 
Beitragsersteller
 22.07.2018, 21:59

Übernahmetermin war der 6 Juni. Also 123Energie hat meinen Antrag akzeptiert. Nein ich habe keinen Grundversorgungsvertrag. Vor einem Jahr habe ich bei Stadtwerke gekündigt & seitdem nehmen sie mich auch nicht mehr auf.

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EinGast99  23.07.2018, 08:22
@MichaelJVN85

Ein Grundversorgungsvertrag entsteht automatisch, wenn dem Netzbetreiber ab Tag der Übernahme kein anderer Anbieter einen Nutzer für den Zähler anmeldet.

Wenn Dich Dein Anbieter also zum 6.6. angemeldet haben, ist alles okay. Ansonsten hast Du theoretisch ein Grundversorgungsvertrag vom 6.6. bis zum Wechseltag.

Da eine Grundversorger nicht so einfach annehmbar ist, muss Du ganz schön Dreck am Stecken haben.

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MichaelJVN85 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 09:43
@EinGast99

Okay, und was ist wenn ein Mitbewohner ein Stromvertrag bei einem Anbieter macht? Dann müsste es doch eigentlich gehen? Er hat weder Schulden bei der Stadtwerke noch ein Vertrag.

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MichaelJVN85 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 09:47
@EinGast99

Was wenn z.B. Der Wechseltag der 03.08.18 wäre? Also der Wechseltermin (Lieferbeginn) z.B. wo mein Mitbewohner das Strom bestellt hat.

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EinGast99  23.07.2018, 12:37
@MichaelJVN85

Immer noch DEN Strom und nicht DAS Strom!

Wenn der Vertrag am 3.8. beginnt, dann hat der Nutzer der Wohnung vom Übergabedatum bis 3.8. ein Grundversorgungsvertrag.

Dein Mitbewohner kann einen Vertrag machen, bei Verdacht dass der Abschluss nur gemacht wird wegen Entsperrung kann es aber auch nicht klappen!

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MichaelJVN85 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 15:07
@EinGast99

Inwiefern kann es nicht klappen? Ich zahle die Schulden am 1.8 per Ratenzahlung ja. Wenn ein Familienmitglied der mit mir zusammen wohnt, & einen Stromvertrag bei einem Anbieter bestellt, das dürfte die Stadtwerke doch nicht kümmern? Das ist ja schließlich nicht ihr Strom das eingespeist wird, sondern eben von 123Energie.

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EinGast99  23.07.2018, 15:23
@MichaelJVN85

Erstens ist es immer der selbe Strom .... nur die Abrechnung übernimmt eine Firma die Du beauftragt.

Und wie geschrieben .... wenn der Verdacht aufkommt, dass der neue Verdacht aus Gefälligkeit gemacht wird (also kein Nachweis das Antragsteller Nutzer ist) kann das durchaus abgelehnt werden.

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MichaelJVN85 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 15:25
@EinGast99

Und was ist, wenn die Person mit mir zusammenlebt? Dann ist das doch keine Gefälligkeit mehr.

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MichaelJVN85 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 15:30
@EinGast99

Ich will es definitiv verstehen. Ich werde daraus aber einfach nicht schlau. Warum sollte die Stadtwerke es ablehnen, wenn ein Familienmitglied der mit mir zusammenlebt, Strom bestellt?

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MichaelJVN85 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 15:31
@EinGast99

Du sagtest ja selber, wenn die Person vom Strom kein Nutzen hat, kann es abgelehnt werden. Aber er HAT ja davon nutzen, weil er mit mir zusamnenwohnt.

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EinGast99  23.07.2018, 15:40
@MichaelJVN85

wenn der Verdacht aufkommt, dass der neue Vertrag aus Gefälligkeit gemacht wird (also kein Nachweis das Antragsteller Nutzer ist

WER LESEN KANN, IST KLAR IM VORTEIL!

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MichaelJVN85 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 15:42
@EinGast99

Muss ich mich wiederholen? Der Antragsteller IST NUTZER, weil er mit mir ZUSAMMENWOHNT.

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Wie geht das denn? Du bist noch gar nicht eingezogen, hast aber schon den Strom abgestellt bekommen weil die Rechnungen nicht gezahlt.

Oder hat der Vormieter nicht gezahlt und darum ist der Strom abgestellt?


Fabian289  22.07.2018, 18:15

Eben das meine ich ja. Dem Vormieter wurde dem Strom abgestellt. Ich bin ja noch nicht in die neue Wohnung eingezogen.

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anitari  22.07.2018, 18:24
@Fabian289

Dann hast Du doch keine Schulden beim Anbieter, sondern der Vormieter. Melde dich ganz normal an, dann bekommst Du auch Strom. Ich sag mal binnen weniger Tage. Die Schulden des Vormieters mußt Du nicht zahlen.

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Fabian289  22.07.2018, 18:16

Hab die ähnliche Situation wie der Fragesteller. Nur dass ich keine Schulden bei der Stadtwerke habe.

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Fabian289  22.07.2018, 18:28

So schnell gehts? Also ich rufe morgen bei einem Anbieter an, mache dann den Vertrag klar & schon habe ich binnen weniger Tage Strom vom neuen Anbieter? (Das dass Strom generell vom örtlichen Grundversorger bzw. Netzbetreiber stammt, weiß ich)

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EinGast99  22.07.2018, 18:58

Einzug interessiert überhaupt nicht. Tag der Übernahme vom Vermieter ist entscheidend.

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der neue Vertrag kann erst nach Bezahlung deiner Schulden abgeschlossen werden.