Wie lange darf ein Erste-Hilfe-Kurs zurückliegen um noch für den Führerschein akzeptiert zu werden?

3 Antworten

Es gibt in Deutschland für den Straßenverkehr keine Pflicht, den Kurs in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Für den Führerschein (egal welche Führerscheinklasse gilt er unbegrenzt (siehe auch §19 FeV, dort werden keine Einschränkungen der Gültigkeit genannt). Die Bescheingung kann daher gesetzlich nicht ungültig werden, also der Erste-Hilfe-Schein kann nicht ablaufen und ist somit unbegrenzt gültig. Anders als beim Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre sein darf, gibt es keinen festen Ablauftermin für die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen (für Auto, Motorrad und weitere).
Unabhängig von gesetzlich vorgeschriebenen Fristen ist es aber fraglich, was eine solche Bescheinigung noch bringt, wenn der  Lehrgang schon viele Jahre alt ist. Sinnvoll ist es, das Wissen über Erste Hilfe alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen. Denk daher trotzdem darüber nach, gelegentlich an einem Kurs teilzunehmen. Es gibt einem doch ein deutlich besseres Gefühl, in einem Notfall helfen zu können.

Wenn Du einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden (ab Mitte 2015) oder den mit 16 Unterrichtsstunden (bis Ende 2015) absolviert hast, ist dieser unbegrenzt gültig.

Hast Du nur den Kurs "Lebenserettende Sofortmaßnahmen" mit 8 Unterrichtsstunden (bis Ende 2015) besucht, gilt dieser noch bis Oktober 2017 (nur für die Klassen A & B).

So steht das in der FeV und ist damit bundesweit gültig.


Die Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig, ein Ablaufdatum gibt es nicht, da es in Deutschland keine Pflicht gibt das man den Lehrgang regelmäßig wiederholen muss. Allerdings wird dringend empfohlen seine erste Hilfe Kenntnisse alle zwei Jahre aufzufrischen, dafür gibt es auch spezielle erste Hilfe Trainings die kürzer sind als der Lehrgang.