Wie lange darf die Polizei beschlagnahmte Gegenstände behalten?

6 Antworten

Das kann Jahre dauern. Ich würde mir neue Sachen kaufen.


YumaYamamoto 
Fragesteller
 22.05.2024, 03:09

Klar ich hab einfach mal so 7000€ hier liegen… einen neuen Computer habe ich schon, der ist aber echt grauenhaft und nur eine Notlösung.

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18Chris98  22.05.2024, 11:08
@YumaYamamoto

Tja. Das sind die Möglichkeiten. Warten wenn es nicht wichtig ist, oder wenn die Geräte wichtig sind neue zu kaufen. So ist es nun mal. Und in Zukunft daraus lernen und nicht in Gruppen drin sein wo illegale Sticker verschickt werden…

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YumaYamamoto 
Fragesteller
 22.05.2024, 20:03
@18Chris98

Schwachsinnige Aussage, erneut.

Du glaubst es kaum, aber ich kontrolliere nicht alle 200-300 Nachrichten die so über Nacht mal rein kommen, du etwa? :)

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Bekannte hatten auch die Probleme wegen der Sticker.

Die Sachen bekommst du wieder, wenn der Fall abgeschlossen ist, kann also durchaus noch was dauern.

Das entscheidet die Staatsanwaltschaft und kann mächtig lange dauern......

Bis das verfahren vorbei ist.

Du solltest wohl die Rückgabe fordern, bisschen Druck machen. Am besten mit nem Anwalt. Das hilft. Sonst lassen sie sich zeit und das kann noch mehr monate dauern.

Bedenke, tatmittel gibt es nicht unbedingt zurück. Wenn du die also mit dem handy verschickt hast, wird das handy ggf. vernichtet.


18Chris98  21.05.2024, 15:19

Der letzte Punkt ist Quatsch.

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jort93  21.05.2024, 15:21
@18Chris98

Nein, das stimmt so.

Tatwerkzeuge werden nach § 74 StGB eingezogen. "Eingezogen" heißt man kriegt sie nicht wieder... Wenn das Verfahren vorbei ist und alles ausgewertet wurde werden sie dann geschreddert.

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18Chris98  21.05.2024, 15:22
@jort93

Aha, ich kenne genug Leute die ihr Handy, Tablet usw wiederbekommen haben nachdem die Sachen ausgewertet wurden die drauf waren.

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jort93  21.05.2024, 15:24
@18Chris98

Dann haben sie mit dem Handy wohl keine Straftaten begangen...

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18Chris98  21.05.2024, 15:24
@jort93

Doch das haben sie. Wurden dafür auch verurteilt.

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jort93  21.05.2024, 15:26
@18Chris98

Nur weil auf dem handy beweise sind, heißt das nicht dass man mit dem handy die straftat begangen wurde.

Wenn man z.B. Drogen verkauft, und mit dem Handy ein Treffen ausmacht, dann ist das Treffen ausmachen ja nicht die Straftat, sondern das Drogen verkaufen, dementsprechend kriegt man das Handy dann wieder. Aber wenn man mit dem Handy selbst straftaten begeht, wie in der Frage z.B. verbreitung von verfassungswidrigem material, kann es eingezogen und vernichtet werden.

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18Chris98  21.05.2024, 15:30
@jort93

Das ist Quatsch. Von Drogen war nicht die Rede. Außerdem im Zusammenhang im Stgb 74 bedeutet es, wenn Sachen „eingezogen“ werden erstmal nur, dass sie beschlagnahmt werden.

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jort93  21.05.2024, 15:44
@18Chris98

Nein! Einzug und Beschlagnahme/Sicherstellung sind komplett unterschiedliche Dinge.

Eingezogen heißt es gehört dir nun nicht mehr, es gehört dann den Behörden.

Sicherstellung ist § 94 StPO

Das mit den Drogen war ein Beispiel, ich weiß ja nicht was für Straftaten deine Bekannten begangen haben.

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18Chris98  21.05.2024, 15:55
@jort93

Ich kenne mehrere Leute die wegen Bedrohung oder Volksverhetzung verurteilt wurden die sie über das Handy verfasst hatten und die die Geräte danach wiederbekamen.

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jort93  21.05.2024, 16:38
@18Chris98

Na dann wohl glück gehabt. Einziehung passiert nicht immer, "können eingezogen werden".

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Still  21.05.2024, 19:47
wird das handy vernichtet.

Tatmittel können eingezogen und vernichtet werden, das optional, nicht automatisch gegeben.

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YumaYamamoto 
Fragesteller
 22.05.2024, 03:11

Ne ich hab damit nichts verschickt, der Computer war zu dem Zeitpunkt sogar recht neu gekauft und die „Tat“ soll im Jahr 2022 passiert sein… erst recht deswegen finde ich es so schwachsinnig.

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jort93  22.05.2024, 04:11
@YumaYamamoto

Ja dann müsstest du ihn zurückbekommen.

Aber dafür muss man sich halt einsetzen, das machen die nicht einfach so.

Wenn du nichts machst lassen die sich viel Zeit.

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YumaYamamoto 
Fragesteller
 22.05.2024, 20:02
@jort93

Dann muss ich erstmal herausfinden welche Polizei das war :D

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Ich vermute mal. dass es kein Ermittlungsverfahren gegen Dich gibt. Und wenn man jetzt was finden wüdre, ist es verjährt.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....