Wie lange braucht das jobcenter um mir zu sagen das ich die wohnung bekomme?
Hey, Ich und mein freund wollen umziehen da wir ein baby erwarten in ungefähr 2monaten, ich habe sehr kurzfristig eine wohnung gefunden in einem anderen Bundesland die Mieterin hat mir bereist den Mietvertrag gegeben und gesagt wenn das jobcenter ja sagt kann ich am 1.12.2021 mit meinen freund einziehen. Jetzt kommt meine frage... Heute ist sontag ich kann erst morgen zum jobcenter ( 29.11.2021) dort werde ich den mietvertrag zeigen... Wie lange dauert es bis das jobcenter mir das ok giebt das ich die wohnung bekomme? Da ja das jobcenter die miete zahlen muss.. Ich meine wenn ich am 29.11 da rein gehe ist ja bereits 2 tage danach der 1.12. Und an den tag wollte ich ja umziehen.. Hoffe ihr versteht wie ich das meine. Können die mir das ok der wohnung ab selben tag geben? Lg
3 Antworten
Am selben Tag bekommst du keinen Bescheid, das ist praktisch unmöglich, da der Mietvertrag, die mit dem Um- und Einzug verbundenen Kosten etc ja erst mal gründlich geprüft werden müssen.
Hast du bereits irgendetwas beantragt oder erfährt das JC am Montag erstmals von dem geplanten Umzug?
Sie würden erstmalig Am Montag davo erfahren um die miete mache ich mir keine sorgen das machen die meistens sogar rückwirkend und die mieterin meinte sie wartet bis das jobcenter es bearbeitet hat, ich brauche eigentlich nur das ja damit ich den mietvertrag unterschreiben kann und am 1.12 die möbel rüberfahren kann, und um alles anzumelden/umzumelden wie strom ect.
Das ist ziemlich kurzfristig. Aber wenn das Jobcenter bereits Bescheid weiss, kann sowas recht schnell gehen, innerhalb weniger Tage.
Hängt vom Jobcenter-Mitarbeiter ab.
Naja sie erfahren erstmalig am montag das ich zu ihnen ziehen möchte...
Man bekommt auch Telefonisch eine zusage. Meine freundin hat das in 15 tagen alles geschafft :) Sie hat ein anruf erhalten und danach das per Brief
Dann hat deine Freundin Glück gehabt^^
Wenn sich nach dem mündlichen bzw telefonischen Bescheid nämlich herausgestellt hätte, dass dem Sachbearbeiter ein Fehler unterlaufen ist (und Fehler passieren gern mal, besonders mündlich), hätte deine Freundin erst mal da gestanden, so ganz ohne Unterstützung und wäre ggf. noch sanktioniert worden, weil sie ohne (nachweibare!) Genehmigung einfach umgezogen ist.
Richtig. Was Bescheide betrifft (und eine Zusage oder Ablehnung IST ein Bescheid), zählt ausschließlich Schriftliches. Also selbst wenn ein Anruf oder eine E-Mail mit Zusage oder Ablehnung erfolgt, heißt das nicht, dass man umziehen kann.
Man sollte unbedingt auf den schriftlichen Bescheid warten, erst DANN entsprechend handeln. Andernfalls kann man nachher unter Umständen in Teufelsküche geraten, da Gespräche am Telefon oder E-Mails vor Gericht keinerlei Beweiskraft haben. Nur Schriftliches wird zu 100% vor Gericht oder in Streitfällen anerkannt.
(das gilt auch für die Kommunikation, die vom Leistungsempfänger aus an das JC geht also sollte sich jeder den Gefallen tun und möglichst nichts müdnlich regeln)
Wichtig ist dabei die schriftliche Bestätigung!