Wie lang darf eine Urlaubssperre im allgemeinen sein?

2 Antworten

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Es gibt keine grundsätzlichen Vorschriften zur Dauer eine Urlaubssperre, allerdings muss sie begründet sein - wenn ein Mitarbeiter damit nicht einverstanden ist kann er Klage einreichen.
Der Betriebsrat muss - sofern vorhanden - der Sperre zustimmen, also kannst du da vermutlich auch ein paar Infos bekommen.

Grundsätzlich solltet ihr erstmal versuchen das gütlich zu klären, wenn es bisher nie nötig war, wird es das vermutlich auch jetzt nicht plötzlich sein. 

Seitens des Chefs ist es jedenfalls kein kluges Vorgehen, sich als erste Amtshandlung unbeliebt zu machen. Je nach Betriebsklima könnte man das mal gegenüber seinem Vorgesetzten zum Ausdruck bringen. 


Tappa 
Beitragsersteller
 30.11.2016, 18:58

Danke erstmal für diese lange Antwort.

Ich brauche keinen Urlaub in dieser Zeit, das möchte ich klarstellen. Was ich aber möchte ist, genügend Hintergrundwissen um bei der nächsten Besprechung, in der dieses Thema wieder fallen wird, sagen zu können: Moment mal! So einfach ist das nicht. Nach Gesetz so und so ist eine Urlaubssperre erst rechtens wenn das, das und das gegeben ist!

Das der Betriebsrat informiert sein muß konnte ich schon googlen aber bei der Begründung und Länge ist es schwammig, darüber konnte ich keine feste Bestimmung finden. Schade aber wenn ich nicht sicher sein kann im Recht zu sein kann ich das Thema nicht ansprechen.

3125b  01.12.2016, 16:28
@Tappa

Das ist in Deutschland leider oft der Fall, hier gibt es keine Präzedenzfälle und die Gesetze an sich sind natürlich oft wenig spezifisch.

Allerdings wäre es ein Argument dass die Sperre bisher nie nötig war - warum der Betriebsrat da zugestimmt hat ist mir ein Rätsel.

Was sagt denn der Betriebsrat dazu?