Wie lang darf der Bart beim Atemschutz sein?
Hallo Community,
ich bin in der freiwilligen Feuerwehr und mir ist bewusst wie die Vorschriften des jeweiligen AGTLers sind, jedoch habe nächsten Freitag einen CSA Lehrgang und muss dabei mir natürlich mein Vollbart abrasieren. Jedoch wollte ich wissen ob ich statt glatter Rasur ein Ziegenbart mit der Länge von 0,8 mm formen kann?
4 Antworten
Die Barthaare müssen ja eigentlich nur in dem Bereich entfernt werden, in denen die Dichtfläche der Maske mit der Haut abdichten soll. Da das Panne aussieht wenn man sich nur einen Kranz frei rasiert, wird halt gesagt komplett rasiert zu sein. Und gerade bei Lehrgängen macht es auch Sinn sich an die Spielregeln zu halten. Wenn im Einsatzdienst dann ein paar Barthaare (also kein extremer Vollbart natürlich) stehen, funktioniert das Abdichten selbstredend immer noch.
Und bei deinem Ziegenbart ist es genauso. Wenn er weit genug zurückgeschnitten ist, damit er die Dichtflächen nicht beeinträchtigt, spricht nichts dagegen. Gibt ja verschiedene Schnittarten für einen Ziegenbart.
Das merkst Du schon bei der Dichtigkeitsprüfung mit Tränengas, also brauchst Du Dir da wirklich keine Sorgen um Deine Sicherheit zu machen.
Das wird dir dein Ausbilder schon erklären.
Ziegenbart ist im Bereich der Dichtlippe am Kinn.
Ich würde mir zur Sicherheit das Rasierzeug einstecken.
Was machst du mit Vollbart als AGT im Einsatz?
In Deutschland gibt es aber quasi immer noch den Barterlass. Also kann der Ausbilder da nicht viel machen. Ich bin selbst Ausbilder AGT und werde einen Teufel tun da was anderes zu erzählen.
Schaut man ins Ausland gibt es dort scheinbar andere Erkenntnisse.
Für Deutschland gilt: ISSO
Beim Einsatz bin ich selber verantwortlich für mich ob ich als AGTler aggiere, jedoch habe ich meistens ein 3 tage Bart abgesehen von jetzt…
Naja, die Problematik ist der Rattenschwanz der da dran hängt. Mit Bart im Bereich der Dichtlinien ist man ausnahmslos nicht als AGT geeignet.
Mit dran hängt z.T. auch der Einsatzerfolg sowie die Sicherheit anderer Kräfte.
Wenn diese Sachen vernachlässigt werden weil Kräfte die Vorgaben der FwDV7 vorsätzlich missachten gefährden sie damit wissentlich den Einsatzerfolg und die Sicherheit anderer Personen.
Mit dran hängt z.T. auch der Einsatzerfolg sowie die Sicherheit anderer Kräfte.
Ich würde mit solchen Aussagen vorsichtig sein. Andere Länder sehen das anders. Er The Swedish Firenerd scheint damit kein Problem zu haben. Und in Frankreich ist es Stand das die Maske auf die Flammenschutzhaube kommt: https://youtu.be/3bD40cx8VNg?si=uEoaJLJ17nYobplp&t=487
Damit keine Zweifel aufkommen: In Deutschland gilt der Barterlass. Da gibt es keine Diskussion. ISSO
Eigentlich besteht gar kein Spielraum im Bereich der Dichtlippen. Um mal die FwDV7 von BW zu zitieren:
Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet
Wenn dein Ziegenbart die Dichtlinie nicht beeinflusst, darfst du ihn tragen. Zum Beispiel ein kurzer Oberlippenbart sollte funktionieren.
Naja an sich verstehe ich völlig deine Denkweise, denn schließlich geht es ja darum das die Maske dicht ist, jedoch habe ich es so bedacht, dass ich mein jetzigen Bart abrasier und nur unten am Kinn ein Ziegenbart trimm und das mit der Länge von 0,8 mm, da mir mein Bart wichtig ist. Beim Einsatz bin ich selber verantwortlich für mich ob ich als AGTler aggiere, jedoch habe ich meistens ein 3 tage Bart abgesehen von jetzt…