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Wenn dieser neue Lampentypus eine allgemeine Betriebserlaubnis an diesem Fahrzeugtyp besitzt , und nach der Montage richtig eingestellt wurde , gehst Du mit Deinen Fahrzeug-Papieren ( ABE ) und dem Teilegutachten zum TÜV und läßt Dir dort den Umbau abnehmen .

Die erstellen Dir dann ein Gutachten und tragen es entweder direkt in die Fahrzeug-ABE ein , oder geben es Dir auf einem gesonderten Blatt Papier .

Die Teile-ABE und das TÜV - Gutachten mußt Du dann künftig bei jeder Fahrt mit derm Mokick neben der Fahrzeug-ABE mit Dir führen .

Die Lampe hat ein e-Prüfzeichen, da brauchst Du noch nichtmal irgendwelche Papiere mitführen.
Die Simson hat soviel ich weiß nur 50ccm, damit braucht sie keine Hauptuntersuchung

"Wie alle unseren angebotenen Beleuchtungsgeräte verfügt auch dieser LED Reflektor über ein E-Prüfzeichen und zugelassene Bauart, damit ohne Eintragung im öffentlichem Straßenverkehr zugelassen!"

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.


theCapsicum  01.11.2020, 20:15

Tja, aber die Lichtmaschine muss zum Betrieb der Lampe verändert werden und damit ist Abnahme des Drumherum sehr wohl abnahnepflichtig

Hin schieben, Prüfer schaut Dokumente an und macht womöglich noch ein paar Tests an der Maschine und dann gibt es üblicherweise einfach ein Ergänzungsblatt zur ABE der Simson.

Das hast du danach einfach mitzuführen wenn die Polizei mal anhält.

E-Prüfzeichen und zugelassene Bauart, damit ohne Eintragung im öffentlichem Straßenverkehr zugelassen!

...so steht es zumindest in dem Link.

Abgesehen davon hat deine Simme beim "TÜV" nichts zu suchen!


theCapsicum  01.11.2020, 20:13

Um die Lampe, die ja ABE hat, zu betreiben wurde die Zündung verändert. Das ist sehr wohl eintragungspflichtig bei einem Sachverständigen. Also zum Beispiel TÜV

theCapsicum  02.11.2020, 11:56
@wattdennnu2

Das betrifft eben nur die Lampe selbst für dieses Fahrzeug. Wie man 12V auf das eigentlich 6V Bordnetz bekommt, muss individuell gelöst werden. Das E-Prüfzeichen gibt nur die Sicherheit, dass die Lampe selbst keine Gefahr darstellt.

Eine nachträgliche verbaute elektronische Zündung und 12V Lichtmaschine kann aber auch genutzt werden um zusammen mit anderen Maßnahmen die erlaubte Leistung illegal zu steigern. Deswegen ist die VAPE selbst abnahmepflichtig