Wie kann man die änderung des Vornames beantragen (trans*)?
Hallo, ich bin eine trans Person und würde gerne die Schritte gehen um meinen Vornamen zu ändern. Leider weiß ich nicht wirklich wie und wollte deswegen mal fragen ob sich jemand damit auskennt oder eine Website kennt, wo es gut erklärt wird.
Mfg.
1 Antwort
Du bist offenbar 16 Jahre alt.
Du fragst nach dem Namensänderungsrecht oder? Möchtest du den Geschlechtereintrag auch ändern?
Namensänderungsrecht
aktuelle Regelung, "gewichtige Gründe" müssen vorliegen. Du müsstest bei deinem Standesamt einen Antrag stellen, ich habe jetzt keine Erfahrung darüber, ob das "ich möchte" in deinem Fall einen gewichtigen Grund darstellt. Meines Erachtens wirst du ohnehin auf das neue Selbstbestimmungsgesetz verwiesen werden, da dies speziell deine angefragten Fälle behandelt. -siehe nächsten Abschnitt-
Neuregelung ab Mai 2025 (wenn es die Regierung dann noch gibt) vereinfacht die Übernahme von Namen, nicht die Änderung des Vornamens
Selbstbestimmungsrecht (Eltern erforderlich)
Für deine Frage und dein Alter betreffend (hervorgehoben):
Nein, eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - soll nach den Vorschriften des SBGG nicht möglich sein. Zudem gibt es eine einjährige Sperrfrist nach der Erklärung: Erst nach deren Ablauf kann eine neuerliche Erklärung abgegeben werden.
Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll - wie im Familienrecht allgemein - das Kindeswohl sein. Beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ab 14 Jahren müssen bei der Änderungserklärung mit der Versicherung nach § 2 Absatz 2 SBGG selbst erklären, dass sie beraten sind. Zusätzlich finden sich in § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 SBGG Beispiele möglicher Beratungsstellen.
Das Gesetz tritt in zwei Stufen in Kraft: Ab dem 1. August 2024 kann eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden. Am 1. November 2024 löst das Selbstbestimmungsgesetz dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/selbstbestimmungsgesetz-2215426
genau deshalb gibt es das neue Lex Spezialis. Gültig in knapp 2 Monaten.
Nach aktueller Rechtslage ist eine Änderung der Vornamen über das NamÄndG aufgrund einer geschlechtlichen Zuordnung nicht möglich und muss beim Amtsgericht über das TSG erfolgen. Die sogenannte "Kleine Lösung" - Vornamensänderung der betroffenen Person ohne Änderung der registrierten Geschlechtszugehörigkeit (§§ 1 – 7 TSG)
Bundestagsdrucksache 20/11004 S. 34 dazu: