Wie kann man Anzeigen wegen gefährliche Körperverletzung zurückziehen?

4 Antworten

Hallo, eine Möglichkeit bestünde darin, dass du die (von dir unerwünschte) strafrechtliche Verfolgung einer anderen Person dadurch vereitelst, indem du dich als Geschädigte/Zeugin äußerst uneffektiv zeigst. Erinnerungslücken, Zweifel, Widersprüchlichkeit in den Aussagen und dergleichen mehr.

Natürlich muss in solchen Fällen bedacht und sorgsam vorgegangen werden, weshalb eine Absprache mit dem Anwalt derjenigen Person, die du nun nicht mehr strafrechtlich verfolgen lassen möchtest, wirklich recht sinnvoll sein würde.

Eine strafrechtliche Verfolgung liefe somit am Ende des Tages ins Leere.

Ich persönlich hatte dies schon mal im Rahmen einer sexuellen Belästigung erfolgreich so gemacht, nachdem ich mich mit dem Typen privat anderweitig geeinigt hatte. - Viele liebe Grüße, Imke =)

Die Anzeige kannst du nicht zurückziehen. Du hast den Strafverfolgungsbehörden Kenntnis einer Straftat gegeben. Diese Kenntnis kannst du ihnen nicht mehr entziehen. Das geht nicht.

Du kannst nur einen Strafantrag zurückziehen. Wenn es sich um ein Delikt handelt, das nur auf Antrag verfolgt wird. Aber dann hast du auch alle Kosten der bisherigen Ermittlungen zu tragen.

Da das dann keine Zivilklage ist, sondern ein Verfahren, das offiziell von einem Staatsanwalt betreut wird, kann man das nicht mehr abstellen.