Wie kann ich mich vom GEZ befreien?

5 Antworten

Solange Du Radio, Fernseher oder weitere internetfähige Geräte besitzt, mußt Du GEZ Gebühren zahlen - es sei denn, Du kannst aufgrund einer schweren Behinderung Dein Zuhause nicht oder nur sehr selten verlassen.

Aus reiner Zahlungsunlust kann man sich jedenfalls nicht befreien lassen ;)


germanils  14.01.2022, 09:18
Solange Du Radio, Fernseher oder weitere internetfähige Geräte besitzt

Nein, das ist völlig irrelevant. Es wird pro Haushalt gezahlt.

mußt Du GEZ Gebühren zahlen

GEZ gibt es nicht mehr seit fast 10 Jahren, seitdem gilt die o.g. Regel

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Du kannst dagegen klagen vermutlich ohne Erfolg aber probieren kannst du es.

Aber im Prinzip sind wir hier noch gut dran mit der GEZ, in den Niederlanden usw. würde ich nicht leben wollen, bei deren System.


gorbi210  14.01.2022, 09:32

Vergiss eine Klage! Das ist mit 1000enden Verwaltungsgerichtsurteilen und Urteilen von BVerfG und EuGH längst alles zugunsten des Rundfunkbeitrags entschieden.

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Wepster  14.01.2022, 23:29

Ich würde heute auch nicht mehr klagen, es gibt aktuell keine Argumente und keine Ansicht und keine Beweise, dass du den Rundfunk nicht benutzten kannst....denn du kannst jederzeit...weil er überall ist. Das können kostet den Beitrag. Mehr oder weniger. Es geht tatsächlich nicht darum ob du das schaust, sondern weil er existiert.
Alle Taktiken zur Vermeidung ist Zeitverschwendung und kostet finally mehr als ihn zu bezahlen. -eigene Erfahrung

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Du kommst kaum drum herum.

Der legale Weg:

Sie können sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgen­den Sozial­leistun­gen erhal­ten:
  • Arbeits­losen­geld II oder Sozial­geld (ein­schließ­lich Leistun­gen nach § 22 Sozial­gesetz­buch (SGB) II) - Be­freiungs­grund 403
  • Hilfe zum Lebens­unter­halt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundes­ve­rsorgungs­gesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungs­grund 401
  • Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungs­grund 402
  • Leistun­gen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG), Berufs­aus­bildungs­beihilfe, Ausbildungs­geld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen - Befreiungsgründe 405 a, b, c
  • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz - Befreiungs­grund 404
  • Blinden­hilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungs­grund 410
  • Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften (Landespflegegeldgesetze) - Befreiungs­grund 407
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
  • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungs­grund 408
  • Personen, denen wegen Pflege­bedürftigkeit ein Frei­betrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) - Befreiungsgrund 408
  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungs­gewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII) - Befreiungs­grund 409

Ich hab fast alles andere schon durch...

Klage verloren (80 Seite Klage mit so ziemlich allen Argumenten die zu der Zeit kursierten), 600€ Schufa Eintrag, 2000€ wollen die halt noch haben. Seit 2012 nicht gezahlt.

Lösungen au sdem stehgreif:

  1. Umziehen und hoffen, dass du nicht beim Einwohnermeldeamt auftauchst von wo deine Daten abgerufen werden (Ordnungswidrigkeit).
  2. bei jemanden einziehen der schon zahlt
  3. den postboten dafür bezahlen dass er nichts einwirft ^^, sollte unter 17€ sein
  4. den briefkasten verschwinden lassen, kein name keine post
  5. oder irgendo einziehen wo der vermieter halt nichts weiter sagt wenn du da wohnen bleibst, bar bezahlst etc...und der name nicht dranstehen muss
  6. postfach (bin ich mir nicht sicher, wegen kosten und effizienz)

Zieh mit jemand zusammen, der den Rundfunkbeitrag für dich übernimmt.

Oder wander aus.

Oder werde arbeitslos und beantrag Hartz4.