Wie kann ich meinen Verlobten von Kosovo für ca 3 Wochen nach DE bringen?

4 Antworten

Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)

Seit dem 5. April 2010 bildet die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) die in sämtlichen Schengen-Staaten unmittelbar geltende europarechtliche Grundlage für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je 180 Tagen.

Der Visakodex normiert die Visumerteilungs­­voraussetzungen, deren Vorliegen im Rahmen des Visumverfahrens von der Auslandsvertretung geprüft werden müssen. Die zuständige Auslandsvertretung entscheidet über die Visumerteilung im Rahmen einer Ermessensentscheidung, in die sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalles einfließen.

Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums besteht nicht.

Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:

    Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in DeutschlandFinanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. EinkommenBereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.

Ist der Nachweis einer eigenen Finanzierung nicht möglich, kann die Finanzierung durch Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes durch eine dritte Person nachgewiesen werden. Zuständig zur Entgegennahme einer solchen Erklärung ist in der Regel die Ausländerbehörde am Wohnort des sich Verpflichtenden.

Personen, deren Einreise in den Schengen-Raum die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in den Schengen-Staaten gefährden würde oder die eine oder mehrere der oben genannten Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können kein Visum erhalten.

mehr unter .....http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html


Attila0815  13.02.2016, 04:46

Da hast Du jetzt ja fein copy and paste bedient und nichts gesagt!

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Wichtig ist, die Rückkehrbereitschaft zu belegen!

Du machst hier schon den klassischen Fehler, wie man sich das Visum mit Sicherheit vergeigt: In welchem Zusammenhang stehen Verlobung und Visum?!

Tragt ihr das in der Botschaft vor, wird das Visum mangels Rückkehrbereitschaft abgelehnt, weil man davon ausgeht, daß unter Umgehung des A 1 (Deutschtest) geheiratet und geblieben werden soll! Man wird euch also auf ein sog. Heiratsvisum hinweisen.

Schalte besser die ein, sind Spezialisten in A-1-Vermeidung:

https://www.xing.com/profile/Uwe_Gattermann/portfolio

Das Visum bei der Deutchen Botchaft im Kosovo benatragen - ein Besucher-Visum - ist nur begrenzte Zeit gültig. Wie lange es dauert, kann Dir hier keiner sagen. Ich denke, die Botschaft ist hoffnungslos überlastet.

Um die Einreise muss sich der Verlobte im Kosovo schon selbst kümmern.

Er braucht eine Pass, der mindestens noch 6 Monate über das Einreisedatum gültig sein muss.

Er muss Barmittel von ca. 1000 Euro, sowie ein Hin- und Rückreiseticket vorweisen können. Dann erhält er ein Touristenvisum von 30 Tagen.

Deine Schwester kann kein Visum beantragen.


SusiiMeier 
Beitragsersteller
 24.08.2015, 13:28

Ahh Okay, Danke. Sie muss aber trz eine Einladung schicken oder :)? 

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Karl37  24.08.2015, 17:32
@SusiiMeier

Die Einladung muss aber auch die Verpflichtung für alle möglichen Kosten, wie Aufenthalt, Verpflegung, Unterkunft, Krankheit, Abschiebung etc aufzukommen, beinhalten. Dann könnte das Konsulat auf den Nachweis der Barmittel verzichten.

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