Wie kann ich kostenlos bei einer Krankenkasse versichert werden?
Bei meiner gesetzlichen Krankenkasse kann man nur bis zum 23. Lebensjahr familienversichert werden.
Wie versichere ich mich dann, wenn ich schon 23 Jahre alt und nicht erwerbstätig bin? Die Preise für die Krankenversicherung selbst zu zahlen ist zu teuer....
Beim Bürgergeld ist man kostenlos versichert. Aber was, wenn man es (noch) nicht bekommt?...
Ich habe gehört, dass man in Deutschland (als Bürger) i.d.R. krankenversichert sein muss.
Aber man muss nicht "Bürgergeld-versichert" sein, wenn man erwerbslos ist.
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Was machst du denn aktuell? Schule? Ausbildung? Studium? Nix von alledem?
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nIx
3 Antworten
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Beim Bürgergeld ist man kostenlos versichert. Aber was, wenn man es (noch) nicht bekommt?...
Stellt sich die Frage, seit WANN genau diese Versicherung begonnen haben sollte und seit wann der noch nicht bewilligte Antrag auf Bürgergeld eingereicht ist.
Wenn sich das überschneidet, wird das rückwirkend durch die Leistungen des Bürgergeld vom Amt übernommen. Ist jedoch eine Lücke in dem Zeitraum, den die Krankenkasse nicht beitragsfrei weiterversichert, wirst du nicht daran vorbei kommen, diese Zeit selbst zu bezahlen.
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Wenn du die Krankenversicherung nicht aus eigener Tasche tragen willst, musst du dich beim Jobcenter mindestens als arbeitssuchend eintragen (entsprechend auch Bewerbungen schreiben etc.)
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Bei arbeitssuchend wird die KV bezahlt. Bürgergeld deswegen nicht, aber darum gehts ja nicht.
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Wenn kein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter oder ALG - 1 bei der Agentur für Arbeit beantragt wurde und im nachhinein auch bewilligt würde, dann wirst Du den Beitrag für deine Krankenversicherung von monatlich um die 230 Euro selber zahlen müssen.
Es sei denn Du erfüllst eine Voraussetzung für die kostenlose Familienversicherung, ginge über einen Elternteil wenn dieses in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist bis zur Vollendung des 23, oder bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, wenn Du in einer schulischen Ausbildung oder Studium wärst.
Ginge auch über einen Ehepartner oder eingetragen Lebenspartner, wenn dieser in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert wäre.
Bei "arbeitssuchend" bekommt man kein Bürgergeld und auch keine Krankenversicherung bezahlt.