Wie kann ich den die Fruchtziehung definieren?

4 Antworten

Die "Früchte" sind eventuell anfallender Gewinn. Mal am Beispiel eines Obstgartens verdeutlicht:

Pacht: Die Früchte der Bäume gehören dem Pächter.

Miete: Die Früchte gehören dem Vermieter.

 

DIe "Früchte" stammen aus den lateinischen Begriffen der Eigentumsrechte (engl. "property rights"): Usus, usus fructus, abusus.

Du erzielst Erträge aus einem gepachteten Gut (Gaststätte). Aus einem gemieteten Gut darfst du nichts weiter dran verdienen (Wohnung).


TugayYavas 
Beitragsersteller
 22.03.2011, 10:27

Wieso nennt man es dann Fruchtziehung, weisst du es zufällig?

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Schnulli00  22.03.2011, 10:30
@TugayYavas

Steht so definiert im BGB §99

 

<a href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__99.html" target="_blank">http://bundesrecht.juris.de/bgb/\_\_99.html</a>
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Schnulli00  22.03.2011, 10:30
@Schnulli00

Lies auch mal hier:

 

<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Frucht_" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Frucht\_</a>(Recht)
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Eigennutzung des Ertrages! evlt. mit Mengenangabe, du schreibst zu wenig, wer wie wo pachtet, wäre besser

Fruchtgenuss ist die vertraglich geregelte Erlaubnis, die Erträge des gepachteten Objekts zu nutzen.