Wie kann ein Verein (e.V.) ein Paket bei der Post abholen?
Wenn ich nicht zuhause bin, dann bekomme ich eine Benachrichtigung und muss am nächsten Tag zur Post. Dort muss ich die Benachrichtigung und den Personalausweis vorzeigen.
Aber was macht man als kleiner Verein? Die Beachrichtung wird ja vorhanden sein, aber wie kann man nachweisen, dass man wirklich für den Verein das Paket abholt? Personalausweis bringt da ja wenig?
3 Antworten
Sehr ungeschickt!
Die meisten eingetragenen Vereine haben in der Satzung verankert, das je zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam unterschriftsberechtigt sind. (muss aus der Satzung hervorgehen.)
Somit braucht es also eine beglaubigte Kopie des Vereinregisterauszuges, die beiden Vorstandsmitglieder nebst Ausweis und möglicherweise sogar eine Satzung.
Bei der nächsten Vollversammlung solltet Ihr einen "Postbevollmächtigten ernennen. Das wird beim Vereinsregister eingetragen, die Postabholer bekommt eine beglaubigte Abschrift und kann aktiv werden. Noch besser: Ein Mitglied bestellt auf seinen Namen.
Aber nicht doch. Ich war jahrelang im Vorstand eines Vereins.
Variante 1: Ich bestelle und gebe bei der Bestellung den (abweichenden) Rechnungsempfänger an. Meistens kein Problem.
Variante 2 (wenn Variante1 nicht geht): Ich bestelle auf meinen Namen, begleiche die Rechnung, schreibe einen Eigenbeleg an den Kassenwart und übergebe ihm die Rechnung nebst Eigenbeleg.
Variante 3 (Wenn der Kassenwart was taugt): Ich bestelle, begleiche die Rechnung und leite sie an den Kassenwart weiter. Der macht im Kassenbuch eine Anmerkung. Fertig!
Firmen und Vereine haben bevollmächtigte Personen. Geht es also um Amtsschreiben oder ähnliches, wird genau solch eine Vollmacht verlangt.
Hallo Linuel!
Eine Vollmacht auf deinen Namen, ausgestellt vom Vereinsvorstand, wäre vielleicht eine Möglichkeit.
LG
gufrastella
Du meinst das reicht? Haben kleine Vereine auch nicht unbedingt.
Im Zweifel muss der Vorstandsvorsitzende einen aktuelle Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen.
:-)
so wie ja auch bei GmbH und AG die Geschäftsführer und Eigentümer bei der Poststelle bekannt sein müssen, denn sie führen dort auch eine Kopie der Vereins- und Firmenregister.
bitte bleibe doch einfach in der Realität.
Wozu diese Aufgeregtheit? Im Normalfall haben Firmen und große Vereine eine Geschäftsadresse. Dorthin wird die Post gebracht.
Nun haben wir hier einen Sonderfall:
Aber was macht man als kleiner Verein?
Meine Antwort ist richtig. Da gibt es nichts dran herumzunölen.
dann ist es ein Privatkauf und macht viel Spass bei der Buchhaltung ...