Wie ist es bei den ganzen trading-Apps und Steuern?

3 Antworten

Sobald Du eine Aktie oder eine Kryptowährung verkaufst, oder eine Kryptowährung gegen eine andere tauschst oder damit etwas kaufst, fällt grundsätzlich mal Steuer an, wenn sich daraus ein Gewinn ergeben hat. Dann musst Du das ggf. in Deiner Steuererklärung angeben.

Ab dem Moment wo man verkauft, fallen Steuern an, nämlich die sgt. Kapitalertragssteuer. Normalerweise wickelt das die Bank direkt für einen ab. Wie das bei Trading-Apps ist, weiß ich nicht genau; wird aber ähnlich sein, da da sicherlich auch immer eine Bank dahntersteht.


SotisK1 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 13:47

Bedeutet es dass man ganz normal verkaufen kann und dann den Betrag schon abzüglich der Steuern auf das Bankkonto bekommt?

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Hydraulikbagger  09.11.2021, 13:48
@SotisK1

Ja, die Bank zieht das direkt ab und schickt Dir dann einen entsprechenden Bescheid. Diese Steuer wird aber immer fällig, also unabhängig davon, ob man Gewinn oder Verust gemacht hat.

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Helefant  09.11.2021, 14:32

Nein, bei Cryptos führt die Bank nichts ab. Und viele dieser Apps sind auch von ausländischen Brokern.

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Natürlich ist das, wie alle anderen Einnahmen auch, zu versteuern.....


AnnaStark  09.11.2021, 14:34

NEIN, die Kurssteigerung ist nicht zu versteuern, erst, wenn er die Aktien VERKAUFT, also den Gewinn realisiert.

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AnnaStark  09.11.2021, 14:36
@Orothred23

So wie die Frage gestellt war und so, wie Du darauf antwortetest, musste man davon ausgehen

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Orothred23  09.11.2021, 14:36
@AnnaStark

Einnahmen sind zu versteuern, sobald es Einnahmen sind....klare Aussage :D

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Helefant  09.11.2021, 14:36
@AnnaStark

Es heißt doch in der Frage:

Dann zahlt verkauft man und investiert neu

Orothred23s Antwort ist richtig!

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Orothred23  09.11.2021, 14:37
@Helefant

Nein, in dem Fall hat Anna schon Recht. Hier entsteht erstmal keine Einnahme....

Schreib bitte meinen Namen richtig....

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Orothred23  09.11.2021, 14:39
@AnnaStark

Stands schon, nur sind meine Finger nicht auf die Buchstaben gekommen, auf die sie sollten :D Manchmal ist das Hirn zu schnell für die Tippgeschwindigkeit....

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Helefant  09.11.2021, 14:40
@Orothred23

Mit dem Verkauf entsteht eine Einnahme. Ist natürlich auch etwas nachlässig formuliert. Und ein Kauf hat in der Fragestellung zwar nicht stattgefunden. Aber was ist dann mit alles gemeint?

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Orothred23  09.11.2021, 14:41
@Helefant

Wenn er verkauft und anschließend reinvestiert, ist kein Gewinn realisisiert worden und somit fallen auch keine Steuern an.....

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Helefant  09.11.2021, 14:42
@Orothred23

Natürlich, im Moment des Verkaufs entsteht die Steuer. Nicht auf die Einnahme zwar, aber auf den Gewinn. Dass dann etwas anderes dafür gekauft wird ist vollkommen egal.

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Orothred23  09.11.2021, 14:44
@Helefant

Ist es nicht.....einfach gesagt, solange das Guthaben innerhalb des Portfolios in Bewegung ist, besteht genau so ein Risiko des Totalverlust, wie eines Gewinns. Nichts davon ist konkret realisiert.

Oder wie sollte man einen nicht vorhandenen Gewinn auf einer Steuererklärung angeben, welcher reinvestiert und somit nicht in Besitz ist?

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Helefant  09.11.2021, 14:51
@Orothred23

Wenn ein Geschäftsmann Gewinn macht und dafür ein Betriebsgrundstück kauft, dann muss er den Gewinn auch versteuern, obwohl er nicht mehr im Besitz des Geldes ist. Das kann man meiner Meinung nach sehr gut vergleichen. Gewinn gemacht und wieder angelegt: Gewinn muss versteuert werden.

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Orothred23  09.11.2021, 14:52
@Helefant

Und was hat der Kauf eines Grundstücks jetzt mit dem Handel von Aktien oder sonstigen Börsenwerten zu tun?

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Helefant  09.11.2021, 14:53
@Orothred23

Hab ich doch gesagt:

Gewinn gemacht und wieder angelegt: Gewinn muss versteuert werden
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Orothred23  09.11.2021, 14:53
@Helefant

Na ja, stimmt halt trotzdem nicht :D

Übrigens muss auch der Geschäftsmann einen "Gewinn", den er ausgibt, nicht versteuern. Ist dann nämlich kein Gewinn mehr. Weiß man, wenn man sich mit dem Begriff "Gewinn" mal beschäftigt.....

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Helefant  09.11.2021, 14:55
@Orothred23

Ok. Ausgaben für ein (leeres) Grundstück mindern den Gewinn nicht. War halt ein - meiner Meinung nach allerdings sehr gutes! - Beispiel. Vielleicht solltest DU Dich mal informieren über den Gewinnbegriff.

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Orothred23  09.11.2021, 14:56
@Helefant

Ich glaube nicht.....

Und nein, Äpfel mit Birnen zu vergleichen sorgt nie für gute Beispiele.....

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Helefant  09.11.2021, 14:57
@Orothred23

Ok. Dann sag ich nochmal ganz eindeutig: wenn man Aktien oder Kryptowährungen mit Gewinn verkauft, dann unterliegt das grundsätzlich der Einkommensteuer. Und zwar auch dann, wenn man die Einnahmen aus dem Verkauf wieder investiert.

Ich bin jetzt raus!

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Orothred23  09.11.2021, 14:58
@Helefant

Und es stimmt nach wie vor nicht, ob du jetzt raus bist oder nicht :-)

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