wie ist das?

2 Antworten

Du darfst in der vorlesungsfreien Zeit mehr wie 20 Std. arbeiten, übers Beschäftigungsjahr (nicht Kalenderjahr) darf das in nicht mehr wie 26 Wochen(182 Tage) sein.

Grundsätzlich dürfest du mehr arbeiten, verlierst aber den Studentenstatus mit den Vorteilen in der Sozialversicherung.

Die erlaubten Werte Arbeitszeit gelten - vor allem, was die Steuer- und Abgabenvorteile angeht - für ein Kalenderjahr.

Wenn du im Semester 20 Std. arbeitest und in den Ferien Vollzeit, hast du diese Vorteile nicht mehr und bist voll abgabenpflichtig.