wie interpretiert ihr das adac video?

3 Antworten

Im Regelfall gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen bis zu Kreuzungen oder Einmündungen. Denn... Kommt jemand an der Ampel von rechts und biegt nach rechts ab, kann der von einem vorherigen 30-Schild auf dem linken Straßenverlauf gar nichts wissen. Würde der also zwischen der Ampel und dem neuen Schild geblitzt werden, dann mit dem normal üblichen Tempo. Innerorts 50 und Außerorts 100.

Wegen Überschreitung der vorherigen 30-Begrenzung könnte so Jemand niemals belangt werden!

Hallo ichmagmemes,

nein, du darfst nicht direkt nach der Ampel auf 50 km/h beschleunigen. Dein Fahrzeug muss das Verkehrszeichen erst passiert haben, dass du 50 km/h fahren darfst. Das reine "ich-seh-das-aber-da-vorne-schon" gilt nicht.

Einfacher darzustellen ist das bei Zügen. Vorallem langen Güterzügen. Auf auf Schienen gibt es Geschwindigkeitsbeschränkte Streeckenabschnitte. Wenn nun der Lokführer ganz vorne eine neue Anweisung bekommt um z.B. von 60 km/h auf 80 km/h zu beschleunigen, ist der letzte Waggon noch im Streckenabschnitt, welcher auf 60 km/h beschränkt ist. Würde der Lokführer also bveschleunigen, würden die letztem Wagen die zulässige Geschwindigkeit überschreiten.

Das gleiche gilt eben auch beim Auto. Die neue Geschwindigkeit gilt erst dann, wenn das gesamte Gespann das Verkehrsschild passiert hat.

Ben


EddiR  09.05.2022, 11:07

Dein Vergleich mit einem Zug oder Güterzug hinkt! Denn die Planer bei der Bahn wissen, wie lang die Züge sind und ab wann man beschleunigen oder bremsen muß. In Deinem Beispiel würde der weiterhin viel zu schnell fahren, wenn das Signal zum bremsen kommen würde!

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Wann ein Streckenverbot endet ist klar definiert und eine Querstraße gehört nicht zu den beendenden Sachen.