Wie hoch ist die Strafe , wenn man für sein Pferd keinen Equidenpass besitzt?
-In Niedersachsen/Bremen
4 Antworten
Gibt keine Strafe, ist bisher nur eine "Ordnungswidrigkeit", gibt also ein Bußgeld. Höhe ist Ermessen imo, frag Dein Vetamt, was die so nehmen.
Für andere nicht ordnungsgemäß gemeldet und gekennzeichnete Tiere gibts 50.- - kann aber sein, daß sie bei den Pferdehaltern etwas höher zuschlagen, die haben ja Geld genug ;-)
Ja und? Wenn Dein Schwein keine Ohrmarke hat stehst Du im Verdacht des Lebenmittelbetruges und verstößt gegen das Seuchenschutzgesetz, was dachtest Du ,was da los ist?
Die allermeisten Pferde sind doch bloß Heimtiere, Luxushobby, da ist soweit ich weiß nicht mal 10% Schlachtpferd dabei - und selbst wenn wegen irgendeiner Seuche mal ein nennenswerter Anteil davon gekeult werden müßte, das wäre kaum ein größere Volkswirtschaftlicher Schaden als wenn igrgendwelchen Leuten ihre teuren Golfschläger mal kaputtgehen.
Nicht falsch verstehen: ich bin durchaus dafür, daß auch alle Heim- und Hobbytiere per dauerhafter Einzeltierkennzeichnung lebenslang aufzufinden sind - mir ist so ein Paß viel zu wenig, den kann eh jeder nachmachen (eben drum soll jetzt ja auch gechipt werden).
Aber im Vergleich zu Lebensmitteltieren sind Pferde nun mal Kinkerlitzchen, Hobby. Wer sich das leisten will, kann sich ruhig nach den paar Gesetzen richten, die es da gibt - sind eh viel zu wenig - und wenn nicht, auch ordentlich abdrücken.
Der Equidenpass dient nicht als Besitznachweis. Dafür hat man einen Kaufvertrag. Man kann sich im Equidenpass als Besitzer eintragen lassen wenn man das möchte. Das kostet aber. Man braucht den Equidenpass als Nachweis über Impfungen etc. Wenn du keinen hast kannst du dir aber einen beantragen!!
Der Equidenpass sagt nichts darüber aus, wem das Pferd gehört. Das steht sogar drin, daß es lediglich eine Medikamentenübersicht und Identifikationsübersicht ist. Man sollte auch, wie beim Auto, die Papiere bzw. Eigentumsurkunden nicht zusammen mit dem Pass aufbewahren.
... Wollte jetzt zum Equidenpass auch mal was sagen . Zu NickyHo : Man trägt sich nicht nur als Besitzer ein , wenn man das möchte sondern das gehört zum Equidenpass dazu und als Nachweis für Impfungen ist schon der Impfpass da. Und zu ananasie : Normalerweise steht man dann nicht im Verdacht des Diebstahls , da man ja eigentlich einen Kaufvertrag hat (wenn man schlau ist ) ;-) .
Pass ist ein guter Beweis aber da den in vielen Ställen der Stallbesitzer hat damit im Notfall sofort darauf zugreifen kann gehört immer noch eine Besitzurkunde dazu.Haben die wenigsten Besitzer deswegen Besitzer nicht Eigentümer;0)))
Mein Freundin hatte vier Pferde und nie einen Pass, die FN schreibt sie zwar regelmäßig an aber sie weigert sich bei der Geldmachererei mit zu machen. Ihre Pferde waren auf z.t. im KKH ohne Pass und als drei der vier nach vielen Jahren gestorben sind wurden alle anstandslos abgeholt und der vierte wird es auch noch werden. Sie hat noch nie ne Strafe gezahlt und wird es bestimmt auch nicht mehr. War erst vor kurzem mit Ihrem letzten Kämpfer in der Zahnklinik, wurde zwar nach gefragt aber das wars auch. Ich bin auch noch nie vom TA nach meinen Pässen gefragt worden. Sie hatten schon einen, beantragen würde ich mir auch keinen.
Wie läuft das dann mit den Impfungen..Stichwort Schlachter/Nichtschlachter bzw weil Du sagst gestorben mit der Verwertung?Und sobald auf Tunier magst ist es eh Pflicht da die die Impfungen kontrollieren
Schwer zu sagen.. naja, wusste ihr, das EQUIden Pass Lateinisch ist? EQUI heisst Pferd oder Pferde. Sorry wenn ich dich damit nerfe aber mir ist grade total lw. Also wie viel Strafgeld man zahlen muss,ich glaube je nach dem................,,...........................................................................meine Freundin musste mal glaube ich was zahlen. Nicht viel...........................
http://www.sattel-dein-pferd.de/blog/identifikations-verordnung-ab-0107-2009/
Hier sind ein paar Hinweise ,vielleicht solltest du dich bei der Reiterlichen Vereinigung informieren.
etwas höher zuschlagen is gut.. der equidenpass ist der nachweis das das pferd wirklich dir gehört. hast du keinen, stehst du unter verdacht des diebstahls, bzw. der hehlerei.