Wie gut stehen die Chancen auf Feststellungsklage beim Arbeitsgericht?
Hallo ihr Arbeitsrechtler, ich bin Leiharbeiter und kein Gewerkschaftsmitglied und habe seit 2014 durchgehend in einem Chemiekonzern gearbeitet, bis März 2020. Nun bin ich seit diesem Zeitpunkt in Kurzarbeit. Auch habe ich durchgehend vier Jahre in der gleichen Abteilung gearbeitet. Habe dann mit dem Betriebsrat und dem Betriebsleiter gesprochen, wegen einer Festanstellung. Zuerst sagte der Betriebsrat, das mich seine Firma einstellen müsste. Dann bot man mir eine Stelle bei einer Tochtergesellschaft des Konzerns an, aber für etwa 1000 Euro weniger als bei der Leihfirma. Das habe ich aber dankend abgeleht. Nun habe ich geklagt, weil ich ja länger als 18 Monate dort gearbeitet hatte und kein Gewerkschaftsmitglied bin. Die Tariföffnungsklausel ist ja nur für Gewerkschaftsmitglieder relevant und die Verlängerung der höchstüberlassungsdauer auf 36 Monate durch eine Betriebsvereinbahrung ist ja eine Betriebsnorm. Die Überlassungshöchstdauer für den Leiharbeiter ohne Gewerkschaftsbindung eine Inhaltsnorm. Hat jemand von euch eine gleiche Situation erlebt und erfolgreich vorm Arbeitsgericht geklagt? Bitte gebt mir doch da Infos, wenn ihr etwas gehört oder gelesen habt. Gruß Oddo
5 Antworten
Versuch es, die Arbeitsgerichte sind ja ohnehin eher arbeitnehmerfreundlich eingestellt. Und bis zum ersten termin, der Güteverhandlung, istd as Ganze für dich ohnehin erst mal kostenlos und du brauchst noch keinen Anwalt.
Aus dem Gütespruch siehst du die Tendenz... und wenn der zu deinen Gunsten ausfällt, wird die Firma einknicken und dem stattgeben...die Firmen wissen genau, dass Arbeitsgerichte sehr ungerne vom ersten Spruch abweichen und dass ein Anwalt da ev. sogar noch mehr für dich rausholt, wenn sie nach der Güteverhandlung in den Klageweg gehen.
Hallo vielleicht kannst Du dich ja noch an deinen Kommentar erinnern. Der Gütespruch geht schon in eine gute Richtung. Die Richterin hat eine Prozessbeschäftigung vorgeschlagen. Der Kammertermin ist schon gesetzt und die Argumente der Gegenseite waren schlecht und unbegründet. Aber einstellen wollen sie mich trotzdem nicht. Das Gericht hat schon im Gütetermin, eine leichte Tendenz für mich erkennen gelassen.
Gruß und danke für deine gute Ermutigung, sehr wahrscheinlich hattest Du recht mit deiner Prognose.
Die Chancen stehen 50:50, das kann in jede Richtung gehen. Hole dir einen guten Anwalt.
Wenn du geklagt hast, kann dir dein Anwalt bestimmt mehr sagen
Wenn Du die Vorraussetzungen nicht erfüllst, stehen die Chancen schlecht ...
... da sieht man wieder wie sinvoll eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist, das nenne ich mal am falschen Ende gespart (außerdem hättest Du auch gewerkschaftlichen Rechtsschutz)
die Verlängerung der höchstüberlassungsdauer auf 36 Monate durch eine Betriebsvereinbahrung ist ja eine Betriebsnorm.
Das bildet ja eine Einheit.
Warum trittst Du nicht in die Gewerkschaft ein ? Nichts wäre einfacher.