Wie groß muss ein Gelände zur Jagd mindestens sein?

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Mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde kannst Du auf einem nicht zu Deinem Jagdbezirk gehörenden, befriedeten Grundstück, mit Genehmigung des Eigentümers die Jagd ausüben. In Sachsen muß ein Eigenjagdbezirk mindesten 75 ha zusammenhängede, bejagdbare Fläche haben. Straßen und Wege trennen nicht.

In Bayern muß man mindestens 81,755 ha Land besitzen um eine Eigenjagd anzumelden. Wenn du nicht der Pächter bist brauchst du einen Begehungsschein oder es muß immer der Pächter/Jagdaufseher im Revier sein wenn du zur Jagd gehst. Mindestabstand ist 200m zum nächsten bewohnten Gebäude. Katzen gelten lt. Gesetz ab 300m als wildernd und dürfen erlegt werden - allerdings wird sich das jeder vernünftige Jäger mindestens 2x überlegen. Der Bauer ist zwar nett, kann dir aber nichts erlauben Waidmannsheil.

aufm hof oder wie? das ist umfriedetes gelände...keine chance egal mit oder ohne zustimmung des bauern. wenn du deinen jagdschein löst, musst du nen begehungsschein bei nem pächter eines jagdrevieres haben, oder selbst pächter sein. man kann theoretisch auch ab 150ha einen eigenjagdbezirk beantragen.

so is das hier in brandeburg...ich weiß nicht, wie das in anderen bundesländern geregelt ist. das mit dem eigenjagdbezirk könnte variiren, aber der rest dürfte überall gleich sein.


IrishLuck 
Beitragsersteller
 16.04.2010, 13:24

nene auf den fäldern meinte ich. jauptsächlich gehts mir um feldhasen.

darfst du nicht ohne erlaubnis des pächters. wenn befriedeter bezirk, auch nicht. nur raubzeug und karnickel. aber wieder genehmigung holen.