Mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde kannst Du auf einem nicht zu Deinem Jagdbezirk gehörenden, befriedeten Grundstück, mit Genehmigung des Eigentümers die Jagd ausüben. In Sachsen muß ein Eigenjagdbezirk mindesten 75 ha zusammenhängede, bejagdbare Fläche haben. Straßen und Wege trennen nicht.

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