Wie funktioniert eine Pflichtfeuerwehr?

3 Antworten

Grundsätzlich sehen die Feuerwehrgesetze aller Bundesländer die Möglichkeit vor, eine Pflichtfeuerwehr einzuberufen, wenn die kommunale Pflichtaufgabe nicht mehr durch Freiwillige erfüllt werden kann.

Da das Feuerwehrwesen Landesrecht unterliegt, kann es da im Detail also von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben.

In der Regel sieht das aber so aus, dass der Landkreis als übergeordnete Behörde die Anerkennung einer Freiwilligen Feuerwehr widerruft, wenn diese auf Dauer nicht mehr einsatzfähig ist. Dies kann der Fall sein, wenn die Wehr nicht mehr ausreichend Freiwillige hat, Führungskräfte fehlen oder der Leistungsstand der Wehr nicht mehr ausreichend ist.

Da die Kommune, also die Stadt oder Gemeinde per Gesetz aber verpflichtet ist, den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet zu organisieren und sicherzustellen, kann der Bürgermeister dann in letzter Instanz Bürger zum Dienst in der Feuerwehr auf Zeit verpflichten.

Nach welchen Kriterien werden die Leute rausgesucht?

Wer eingezogen werden kann und wie lange, das geben die Landesgesetze vor.

Was passiert wenn jemand die Prüfungen nicht besteht?

In der Praxis sieht das dann meist so aus, dass der Bürgermeister zunächst einen großen Teil der ehemaligen Freiwilligen einzieht und einige neue. Denn neue Kräfte müssen ja erst einmal ausgebildet werden - und das dauert eine ganze Zeit. Da die ehemaligen Freiwilligen ja schon fertig ausgebildet sind, ist die Pflichtfeuerwehr aber quasi sofort einsatzbereit. Langfristig werden dann auch andere Bürger eingezogen und nach und nach ausgebildet - solange, bis nach Möglichkeit irgendwann wieder ausreichend viele Freiwillige zur Verfügung stehen und die Pflichtfeuerwehr wieder in eine Freiwillige Feuerwehr umgewandelt werden kann.

Dass jemand die Prüfung nicht besteht, das kommt eigentlich nicht vor. Zumindest die grundlegenden Arbeiten sind nicht allzu schwer... und es muss nicht jeder eine Führungsfunktion oder Spezialaufgabe übernehmen.

Ansonsten wird solange geübt, bis derjenige das kann und die Prüfung besteht.

Wer sich "dumm stellt", der wird dann irgendwann mit wirklich einfachen Aufgaben betraut - aber ganz sicher nicht "ausgemustert" - denn das würde ja Tür und Tor für jeden öffnen, der keine Lust auf die Verpflichtung hat.

Darf derjenige Tätigkeiten ablehnen z.B ein Atemschutzgerät tragen?

Naja... grundlegende Aufgaben nicht.
Aber gerade an einen Atemschutzgeräteträger werden ja hohe Anforderungen gestellt. Zusätzlich zu den grundsätzlichen Anforderungen wie arbeitsmedizinische Untersuchung usw. entscheidet jeder Träger zu jedem Einsatz selbst, ob er einsatzbereit ist oder nicht. Denn eine Erkältung beispielsweise verbietet bereits den Einsatz unter PA.

Wie oft muss derjenige zur Verfügung stehen?

Grundsätzlich zu jedem angeordneten Dienst, zu jeder zugeteilten Ausbildung und zu jedem alarmierten Einsatz.
Das variiert natürlich sehr... einige haben einen 14-tägigen Dienst, andere wöchentlichn Dienst. Gerade Neueinsteiger müssten natürlich in den ersten Jahren viele Ausbildungslehrgänge absolvieren, die an Wochenenden und Abenden stattfinden. Und Einsätze lassen sich nun einmal gar nicht planen.
Aber ich sage mal so: Einmal die Woche bis einmal alle 14 Tage muss man wohl mindestens einplanen.

Wie wird verhindert, dass diese Person Probleme am Arbeitsplatz bekommt?

Per Gesetz.
Nach den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer düfen Freiwilligen- und auch Pflichtfeuerwehrleuten keine beruflichen Nachteile aus seiner Arbeit bei der Feuerwehr entstehen.

Das ist natürlich nur Theorie... es darf zwar niemand aufgrund der Feuerwehrarbeit entlassen werden - letztendlich sitzt der Chef aber immer am längeren Hebel und wird, wenn er seinen Mitarbeiter los werden möchte, schon Mittel und Wege finden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Das funktioniert im Grunde genau wie ein Wehrdienst.

Auch wenn du zum Wehrdienst musst, darf dir beruflich kein Nachteil entstehen.

Wer die G36 nicht hat, darf natürlich keinen schweren Atemschutz tragen.

In der Theorie funktioniert eine Pflichtfeuerwehr genauso wie eine Frewillige Feuerwehr, nur das die Ausbildung, der Eintritt und Lehrgänge Pflicht sind.

In der Praxis funktioniert das aber nicht, weil Feuerwehr ohne Überzeugung und Freude nicht funktioniert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin