Wie funktioniert die korrekte Gewinnverteilung bei Tippgemeinschaften?
Kürzlich wurde ja der Eurojackpot wieder geknackt und 30 Millionen davon gingen an eine Tippgemeinschaft, welche aus 10 Personen besteht.
Davon ausgehend, dass sich alle zu gleichen Teilen am Einsatz beteiligt haben, würden jedem einzelnen nun 3 Millionen zustehen.
Allerdings bezweifle ich, dass alle privaten Tippgemeinschaften (in diesem Fall ein "Stammtisch") da auch wirklich rechtlich alles wasserdicht regeln, damit es kein böses Erwachen gibt.
Zumal das angeblich eine "spontane Idee" war.
Denn spielen kann den Schein ja immer nur eine einzige Person und auch nur an die wird die komplette Gewinnsumme von 30 Millionen ausbezahlt.
Wenn diese nun ihrerseits an jeden der anderen 9 Mitspieler die anteiligen 3 Millionen überweist, dann handelt es sich rechtlich gesehen doch eigentlich um eine Schenkung, auf die dann eine Schenkungssteuer anfallen würde.
Denn rein rechtlich gibt es nur einen offiziellen Gewinner und die Tippgemeinschaft existiert rechtlich ohne einen entsprechenden Vertrag nicht.
Natürlich könnte man das vorab noch schriftlich festhalten, dass im Gewinnfall der Gewinn durch alle zu gleichen Teilen aufgeteilt wird, aber welche Gültigkeit hätte so ein "privater" Vertrag, der ohne juristisches Wissen aufgesetzt wurde?
Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass bei so einer spontanen "Stammtischidee" vorher ein notarieller Vertrag erstellt wurde und könnte so ein Vertrag überhaupt die "Schenkung" außer Kraft setzen?
Was müssen private Tippgemeinschaften also zwingend beachten, wenn sie im Gewinnfall alle ohne Abzug ihren Anteil haben möchten?
6 Antworten
Grundsätzlich gelten in Deutschland auch mündliche Verträge.
Das Problem ist nur die Beweiskraft, daher werden üblicherweise schriftliche Verträge gemacht.
Mach ich ja auch nicht. Denn wie gesagt, beim Geld hört die Freundschaft auf und ich halte daher nicht viel von solchen Tippgemeinschaften. Ich spiele lieber für mich alleine. Die Gewinnchancen sind dann vielleicht etwas geringer, aber dafür muss ich den Gewinn auch mit niemandem teilen.
Weil zum Zeitpunkt der Frage 10 Leute gemeinsam den Eurojackpot geknackt haben und mich eben interessiert hat, wie das rechtlich bei solchen privaten Tippgemeinschaften aussieht.
Und man darf hier doch auch reine Interessensfragen stellen, auch wenn man selbst nicht direkt betroffen ist, oder nicht?
Ja, das ist echt merkwürdig, aber das muss man einfach übergehen.
Bin hier doch niemandem eine Rechenschaft schuldig, warum ich welche Frage stelle.
Früher war das hier nur eine Ratgeberplattform, wo reine Meinungs- oder Interessensfragen nicht so gerne gesehen waren oder sogar wieder gelöscht wurden.
Inzwischen hat sich das erfreulicherweise geändert, aber das scheint noch nicht bei allen angekommen zu sein.
Ahnung hab ich nicht, aber ich denke mir das man den originalen Tippschein ja inklusive der Bankverbindung an die Lottogesellschaft schickt.
Wenn man dieser nun nicht eine sondern 10 Bankverbindungen schickt, kann diese den Gewinn direkt verteilen?
Nein, warum sollte sie?
Spielen kann immer nur eine Person und auch nur diese bekommt den Gewinn ausbezahlt. Zur Gewinnanforderung berechtigt ist nur, wer im Besitz der Spielquittung ist bzw. wenn mit Kundenkarte gespielt wurde, dann wird nur an den Inhaber der Karte überwiesen, da dessen Bankverbindung hinterlegt ist.
Sobald dieser dann weitere Überweisungen tätigt und keine offizielle Tippgemeinschaft vorliegt, handelt es sich rein rechtlich um eine Schenkung, die zu versteuern ist.
Man meldet sich bei der Lottogesellschaft und die ermittelt ja die Quote. Und wenn man da dann angibt als Tippgemeinschaft gespielt zu haben, was spricht dagegen?
Wenn du auf zb lotto.de ein Lotto-System spielst, bekommst du auch nur deinen anteiligen Gewinn gut geschrieben.
Wenn das so möglich ist, dann spricht sicher nichts dagegen bzw. dann empfiehlt es sich sogar. Aber das muss man dann schon vorher machen und nicht erst danach. Und es müssen alle Mitglieder dieser Tippgemeinschaft mit Name und Bankverbindung bekannt und hinterlegt sein, dann könnte es so laufen wie von dir beschrieben.
Nachträglich aber überweist Lotto sicher nicht an mehrere Personen, wenn vorher keine Tippgemeinschaft bekannt war.
Und der Vergleich mit Systemlotto hinkt, denn das ist ein offizielles, staatlich legitimiertes System und wer dort mitspielt, erhält ja auch seine Quittung und damit ist sein Anteil im Gewinnfall gesichert.
Achso, ok.
Wobei diese Anbieter wie z.B. Lottoland ja mit Vorsicht zu genießen sind, da man dabei nicht direkt bei Lotto spielt und diese Anbieter letztlich nur Wetten anbieten.
Man wettet also auf die richtigen Zahlen und wenn man richtig liegt, müsste einem der Anbieter die volle Gewinnsumme laut Quote ausbezahlen.
Um dies gewährleisten zu können, schließt der Anbieter eine Versicherung ab, doch es ist fraglich, ob die Deckung bei hohen Gewinnen immer ausreicht.
Wenn also z.B. jemand Eurojackpot über Lottoland spielt und den Jackpot mit 90 Mio. knacken würde, dann kann er sich nicht unbedingt darauf verlassen, das Geld auch wirklich zu bekommen im Gegensatz zu demjenigen, der über das staatliche Lotto gespielt hat.
Und auch dagegen zu klagen ist schwierig, weil diese Gesellschaften ihren Sitz nicht in Deutschland, sondern z.B. in Gibraltar haben und man daher kaum eine Chance auf Erfolg haben dürfte.
Aber zurück zu den Systemen:
Was es noch gibt, ist z.B. sowas wie NKL (Faber) und da kann man im Gewinnfall zumindest sicher sein, dass man seinen Anteil bekommt, weil man da einen offiziellen Spielvertrag geschlossen hat und da ist dann auch NKL der Vertragspartner und nicht direkt Lotto.
Bei privaten Tippgemeinschaften bin ich mir allerdings nicht sicher, ob und wie man diese so direkt bei Lotto anmelden kann, dass sie auch einen offiziellen Charakter haben und rechtlich bindend sind.
Tippgemeinschaften sind GbR
Aber nur, wenn dies auch vertraglich geregelt ist.
Wenn sich z.B. 5 Leute einfach so zusammentun und gemeinsam einen Schein ausfüllen, dann ist das zwar eine Tippgemeinschaft, aber nur eine auf Vertrauensbasis.
Im Gewinnfall wird die Summe nur an denjenigen ausbezahlt, der im Besitz der Spielquittung ist bzw. dessen Name drauf steht (sofern er mit Kundenkarte gespielt hat).
Die anderen 4 können dann zwar behaupten, dass es eine Tippgemeinschaft gab, nur beweisen können sie es nicht.
Zwar ist einer alleine nicht besonders glaubwürdig, wenn mehrere andere einstimmig das Gegenteil behaupten, aber ob das für einen Erfolg vor Gericht ausreicht, darauf würde ich mich zumindest nicht verlassen.
Gegenüber Lotto ist grundsätzlich derjenige der Gewinner, der den Schein besitzt (Inhaberpapier). Dieser erhält auch den Gewinn ausgezahlt. Ob eine Tippgemeinschaft vorliegt, ist für die Lottogesellschaft ohne Bedeutung.
Spielen mehrere Personen Lotto und beteiligen sich am Einsatz, so liegt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vor (auch BGB-Gesellschaft genannt). Zweck der Gesellschaft ist "Lotto spielen"; die Gesellschaft löst sich automatisch auf, wenn man nicht mehr gemeinsam spielt oder man deren Auflösung beschließt.
Der Gewinn ist dann Gesellschaftsvermögen - daher wird er, wie vereinbart, aufgeteilt. Es handelt sich also nicht um eine Schenkung.
Der Vertrag kann mündlich geschlossen werden oder auch durch konkludentes Handeln entstehen; es empfiehlt sich aber, aus Beweisgründen, den Vertrag schriftlich abzuschließen.
Dabei kann individuell geregelt werden, wer welchen Beitrag leisten muß und wie sich der Gewinn verteilt (i. d. R. Einsatz und Gewinn verteilen sich gleichmäßig nach Köpfen - aber auch jede andere Regelung wäre denkbar).
Gibt es keine schriftliche Vereinbarung dann verteilt sich der Gewinn nach Köpfen.
Nur wäre es ohne schriftlichen Vertrag schwierig zu beweisen, daß man mit demjenigen zusammen gespielt hat, der den Schein besitzt, falls er den Gewinn nicht teilt...
Der Vertrag kann mündlich geschlossen werden oder auch durch konkludentes Handeln entstehen
Also auf mündlich geschlossene Verträge würde ich nicht bauen, schon gar nicht bei sowas. Denn bei Geld hörte oftmals schon die Freundschaft auf und du sagst es ja selbst: Wie würde man dann irgendwas beweisen können?
Die einzige Chance wäre dann höchstens, dass alle 9 übereinstimmend bezeugen, dass es sich um eine Tippgemeinschaft gehandelt hat.
Aber selbst da wüsste ich nicht, ob das wirklich Erfolg hätte, denn das könnten ein paar Leute auch so behaupten, ohne dass es stimmt.
Frage : Ich bin in einer Lotto-Tippgemeinschaft und der Spielleiter will von dem Gewinn 10% vorab einbehalten und den Rest nur an die Mitglieder auszahlen ! Ist das Rechtens, auch wenn ich so einen Vertrag, welcher so einen Nebensatz hatte ? Oder ist das gesetzwidrig, denn in einer TG sollten doch die Gewinne gerecht aufgeteilt werden !
Ich bin zwar kein Jurist, aber grundsätzlich gilt "Vertrag ist Vertrag", solange dieser nicht sittenwidrig ist oder irgendwelchen gesetzlichen Regelungen widerspricht.
Wenn sich also die Mitglieder der TG auf diesen Vertrag so eingelassen haben, dann gilt er auch so.
Es reicht auf dem Schein „Tippgemeinschaft zu vermerken. Dann handelt es sich um eine BGB-Gesellschaft
Und wo vermerkt man das? Erscheint das dann auch auf der Spielquittung? Und wo ist hintergelegt, wer alles dieser Tippgemeinschaft angehört? Denn nur die Spielquittung ist ja für die Gewinnanforderung entscheidend. Der Spielschein mit den Kreuzen selbst ist wertlos.
Und da bezweifle ich eben, dass es einen gibt, zumal der Spielschein angeblich nur kurz vor Annahmeschluss abgegeben wurde.
Natürlich könnte so ein Vertrag auch noch nachträglich aufgesetzt und vordatiert werden, sofern alle mitmachen. Aber ohne Vertrag haben die anderen 9 eigentlich keine Chance, an das Geld zu kommen und können nur auf die Ehrlichkeit dessen vertrauen, der den Schein gespielt hat.
Und dann steht auch immer noch die Sache mit der Schenkung im Raum, sofern es keinen Vertrag gibt.