Wann ist eine Lotto-Tippgemeinschaft "offiziell"?
Angenommen, es tun sich mehrere Leute einfach so zusammen, füllen einen Lottoschein aus und teilen sich den Einsatz.
Erzielen diese Zahlen dann einen Großgewinn, dann wird dieser von der Lottogesellschaft doch nur an die Person ausbezahlt, welche im Besitz der Spielquittung ist bzw. welche das Formular "Zentralgewinnanforderung" ausfüllt (sofern nicht mit Kundenkarte gespielt wird).
Wenn diese Person dann die Anteile an die anderen Spielteilnehmer ausbezahlt, dann handelt es sich rein rechtlich doch um eine (steuerpflichtige) Schenkung, sofern es sich um keine offizielle Tippgemeinschaft handelt.
Aber wann ist das der Fall bzw. muss diese dann eigentlich auch von der Lotteriegesellschaft offiziell anerkannt sein oder unter welchen Voraussetzungen erhalten alle Teilnehmer einer Tippgemeinschaft ihren Anteil steuerfrei?
1 Antwort
Es ist keine Schenkung, denn die Teilnehmer haben einen Rechtsanspruch auf ihren Anteil am Gewinn:
https://www.gluecksspiel-und-recht.de/aufsaetze/rechtliche-probleme-bei-spielgemeinschaften/
Wie so oft: man muss es auch beweisen können.
Wenn die Teilnehmer Arbeitskollegen sind, wird das Finanzamt kaum das Bestehen der Tippgemeinschaft bezweifeln. Bei Verwandten sollte man sich besser Beweise dafür sichern, da kann auch eine offizielle Registrierung hilfreich sein.
Natürlich haben sie diesen Anspruch, nur dachte ich eben, dass die Tippgemeinschaft hierfür einen offiziellen Charakter haben muss und nicht nur eine lose mündliche Vereinbarung sein darf.
Alleine schon um etwaige Streitigkeiten im Gewinnfall zu vermeiden, würde ich hier immer alles schriftlich bzw. vertraglich festhalten und meine Einsätze auch nur durch Banküberweisung tätigen, sodass hinterher nicht behauptet werden könnte, ich wäre meinen Einsatz schuldig geblieben.