Wie funktioniert die Grundversorgung?
Ich habe momentan eine schwierige Situation mit meiner Wohnung. Mein Vermieter wird ab 01.10. selbst nach einem Nachmieter für meine Wohnung suchen. Geplant ist, dass ich zum 31.10. kündigen kann, da er schnellstmöglich jemanden finden will. Ich habe die Situation dort auch satt und will so schnell wie möglich weg.
Da ich bei jemanden einziehe, kann ich meine ganzen Sachen sehr flexibel schon in mein neues Zuhause bringen und muss nicht am 31.10. alles erledigen. Ich hatte daher überlegt, meine Sachen im Oktober ganz entspannt in die neue Wohnung zu bringen und ab 01.11. dort zu wohnen. Ich würde dann nur noch ab und zu vorbeikommen, um meine Post zu holen und zu schauen, dass in der alten Wohnung nichts schimmelt oder so. Alle Adressänderungen und Behördengänge würde ich natütlich erst machen, wenn ich die alte Wohnung gekündigt habe und in der neuen Wohnung gemeldet bin.
Man sagt ja immer, Grundversorger sind teurer als andere Anbieter. Bei den normalen Tarifen habe ich das jetzt auch nachgeschaut und es stimmt. Aber denkt ihr, es ist günstiger, meine Verträge zum 01.11. schon zu kündigen und die Rechnung vom Grundversorger zu zahlen, da ja keiner mehr dort wohnt und Strom braucht oder ist es schlauer weiter meine normalen Abschläge zu zahlen und erst zu kündigen, wenn ein Nachmieter gefunden wurde? Da ich den Wohnungsmarkt in dieser Gegend gut kenne, vermute ich, dass spätestens zum 01.12. jemand neues einzieht.
Wenn ich meine Verträge kündige, greift die Grundversorgung automatisch? Wenn ein Nachmieter einzieht, bekommt der dann die Rechnungen bzw. kann sofort seinen eigenen Stromanbieter auswählen und anmelden? Was müsste ich beachten?
3 Antworten
Es steht Dir bei einem Umzug kein Sonderkündigungsrecht zu.
Lediglich der Zeitpunkt, zu dem der Vertrag umzieht, will überlegt sein.
Ich würde den Vertrag dort platzieren, wo Du auch tatsächlich bist. Die jeweils andere Wohnung kommt in die Grundversorgung. Es sei denn, der Grundversorger weicht ab und die Tarife lassen eine andere Entscheidung günstiger erscheinen.
Achtung Fallen:
- Der Zähler in der neuen Wohnung muss zum anvisierten Termin bereits ohne Vertrag sein.
- Die Frist für die Anmeldung eines Umzuges beträgt zwei Monate.
- Manche Versorger lassen nur einen Wechsel zum tatsächlichen Monatswechsel zu.
Der Regelablauf ist dieser:
- Fertige mit dem Vermieter am Tag des Auszugs ein Übergabe-/Übernahmeprotokoll, in welchem mit Datum und Unterschrift alle zur Wohnung gehörenden Messgeräte mit Zählernummer und Zählerstand erfasst werden und der Vermieter so lange in den Vertrag eintritt, bis sich ein neuer Endnutzer gefunden hat. Analog verfahre bei der neuen Wohnung. Das Übernahme-/Übergabeprotokoll dient als Beleg gegenüber dem Lieferanten.
- In der neuen Wohnung kommst Du erst mal automatisch in die Grundversorgung. Suche Dir hier einen Lieferanten Deiner Wahl für den neuen Zählpunkt. Dieser wird Dir dann einen Vertrag anbieten, der gem. § 20a Energiewirtschaftsgesetz bitten 3 Wochen zustande kommen sollte.
- Was die Post betrifft, rate ich zur Einrichtung eines Nachsendeauftrags bei der Deutschen Post für die neue Adresse - fertig. Dieser ist im Regelfall 6 Monate gültig.
Wieso willst du die Verträge den vorher kündigen? Kündige Sie doch einfach dann wann du wirklich ausziehst. Also dann wenn du nicht mehr für die Nebenkosten verantwortlich bist. Und dann ist das Thema doch erledigt.
Um das Geld geht es gar nicht, du bist ja eh nicht in der Wohnung da entstehen auch wenig kosten zumal Sommer ist.
Aber es ist halt extra Arbeit weil du 2x Abrechnung machen musst. Mach es 1x am Ende bzw. wenn klar ist wann du ausziehst und Thema erledigt.
Oder mach es 2x deine Sache
Ich will so viel wie möglich schon vorher erledigen, wenn ich meine Möbel Anfang Oktober schon in die neue Wohnung bringe, werd ich max. 1x/Woche für 5 Minuten noch in der alten Wohnung sein. Wenn es günstiger ist, da keine Abschläge mehr zu zahlen, sondern nur noch die Grundversorgung, mache ich natürlich lieber das.
Außerdem habe ich keine Lust, eine Kündigungsfrist zu verpassen, weil mir zu spät Bescheid gesagt wird, dass jemand neues einzieht, und mich dann rumärgern muss, dass der Nachmieter mir die Abschlagszahlungen überweist, weil er den von mir schon bezahlten Strom nutzt.