Wie findet ihr diese lustige Verteidigung im Strafrecht?
Die Staatanwaltschaft fand keine direkte Beweise. Sie meint: Gesamtschau.
Die Verteidigung :
Ah, die berühmte „Gesamtschau“! Ein Konzept, so flexibel wie Kaugummi:
- Keine E-Mail gefunden? Gesamtschau!
- Kein Datum, kein Empfänger? Gesamtschau!
- IP Zuordnung? Gesamtschau!
- Browserverlauf? Gesamtschau!
- Offenbar reicht es heute, „Ich hab da so ein Bauchgefühl…“ in Amtsdeutsch zu übersetzen, um Anklage zu erheben. Die Verteidigung schlägt vor: Nächstes Mal einfach Tarotkarten als Beweismittel vorlegen – die sind genauso aussagekräftig, aber unterhaltsamer.
3 Antworten
Die Art Verteidigung hab ich schon erlebt. Sieht lustig aus, keine Ahnung für wen es gemacht ist, den Richter interessiert der Humor eher weniger.
Wenn das Gericht also die Staatsanwaltschaft und der Strafrichter davon überzeugt ist, daß du ein gutes "Opfer" für eine Verurteilung bist, wird die Justiz dich daraufhin auch auseinandernehmen und versuchen dich zu verurteilen. Denn, wie es die Vergangenheit schon öfter gezeigt hat, ist der sog. "Justizirrtum" durchaus eine gängige Praxis der bundesdeutschen Strafjustiz und wird immer wieder gerne angewendet um zum Schluß "gewonnen" zu haben. Denn wie sagte einst einmal ein Strafrichter zu mir, "Was Recht und Gesetz ist, daß entscheide immernoch ich hier in meinem Gerichtssaal!".
Wenn es überhaupt zu einem Revisionsverfahren kommt. Und das wird natürlich dann von der Justiz sehr eindrucksvoll versucht zu verhindern.
Meinst du, dass ich Justiz nicht vertrauen kann?
Das ist was für die Berufung, die Revision prüft die Tatsachen nicht. Allerdings braucht man in jeden Falle einen guten Strafverteidiger. Ohne ist man ohnehin nur ein gefundenes Justizopfer.
Nicht wirklich. Oft kann der Anwalt nix machen.
In einem Rechtsstaat in dem die Unschuldsvermutung gilt, würde sowas funktionieren. In Deutschland ist das schon viel schwieriger.
Wie findet ihr diese lustige Verteidigung im Strafrecht?
Aber die Verteidigung ist nicht sehr effektiv. Vielmehr muß man den Staatsanwalt da zur Rede stellen, welche Beweise denn zu seiner Gesamtschau führen.
Und wird das Revisionsgericht das zulassen? Verletzung vom Grundsatz : Im Zweifeln fuer den angeklagten.