Wie erreiche ich eine fristlose kündigung (Arbeit)?

3 Antworten

ich möchte die genaueren Umstände nicht erläutern

Schaetze mal, du unterliegst dem Irrtum, damit einer Sperre beim ALG entgehen zu koennen. Dem ist aber nicht so. Die bekommst du auch, wenn der Arbeitgeber dir fristlos kuendigt und dazu auch berechtigt war.

Am ehesten liesse sich eine fristlose Kuendigung wohl dadurch provozieren, dass du dem Chef eine ballerst oder ihn beklaust und dich dabei erwischen laesst.

Auch ein Arbeitnehmer kann fristlos kündigen.

Typische Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer können sein:

  • Verstöße gegen das Arbeitsrecht durch den Arbeitgeber:
  • Nichtzahlung des Lohnes
  • Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens
  • Sexuelle Belästigung
  • Mobbing
  • Verstöße gegen vertragliche Pflichten:
  • Nichtgewährung von Urlaub
  • Nichtzahlung von Überstunden
  • Sonstige Gründe:
  • Persönliche Angriffe durch den Arbeitgeber oder Kollegen
  • Entziehung von Aufgaben ohne sachlichen Grund

diewoelfin0815  25.07.2024, 17:54

Nur zur Info: Fragesteller ist ein ARBEITNEHMER der gekündigt werden möchte.

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Sportfitness  25.07.2024, 18:00
@diewoelfin0815

Wenn jemand fristlos gekündigt werden will das sagt mir doch das der Betrieb nicht ganz sauber ist wahrscheinlich. Deswegen habe ich auch geschrieben, dass er mit folgen Punkten selbst die fristlose Kündigung machen kann, wenn der Arbeitgeber auch nicht auf die fristlose Kündigungsversuche reagiert und ignoriert wie Zuspätkommen langsames Arbeiten, viele Fehler machen etc.

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Sportfitness  25.07.2024, 17:47

Wenn dein Arbeitgeber was Verbotenes macht, zeige in anonym bei der DGUV und Gewerbeaufsichtsamt an.

Ein Telefonanruf mit unterdrückter Rufnummer reicht aus.

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Während der Arbeitszeit auf Casinoseiten rumtreiben. (Wenn du am PC arbeitest.)

Hat einer bei uns so geschafft.


Sportfitness  25.07.2024, 17:39

So ein Blödsinn darf der Arbeitgeber gar nicht.

Eine permanente und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig. Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeitscomputers besteht, darf der Arbeitgeber eine Mitarbeiterüberwachung am PC durchführen.

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BrauchHilfe237  25.07.2024, 18:02
@Sportfitness

Keine Ahnung, das passierte gerade so als ich dort angefangen hatte, war wohl schon ein langes Problem bei der Person gewesen. Großraumbüro, jeder kann über die Schulter schauen. So genau kenne ich die Details nicht.

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