Wie beurteilst du die Tat von Wolfgang Daschner?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Verständlich 60%
Entgegen dem Rechtsstaat 20%
Anders 20%

1 Antwort

So verständlich sein Handeln auch ist, so handelt es sich klar um eine Straftat. Das kann ein Rechtsstaat nicht ungeahndet lassen, erst Recht bei jemandem in Daschners Position. Letztlich war die Strafe auch trotzdem recht milde.


Trollfuerst 
Beitragsersteller
 03.03.2024, 19:43

Ich sags mal so. Die Folter wurde ja nicht angewandt. Es wurde lediglich damit gedroht. Und das mit Erfolg. Denn unter dem Eindruck der Drohung verriet Gäfgen das Versteck. Wenngleich Jakob von Metzler da schon nicht mehr lebte.

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Artus01  03.03.2024, 19:54
@Trollfuerst
Die Folter wurde ja nicht angewandt. Es wurde lediglich damit gedroht.

§ 240, Abs. 1, StGB sagt dazu folgendes:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

Man hat dann sämtliche juristisch möglichen Milderungsgründe herangezogen und auf eine Geldstrafe erkannt, ich glaube das waren damals 90 Tagessätze womit er noch nichtmal vorbestraft war.

Das die Nötigung erfolgreich war spielt keine Rolle, auch nicht das die Aktion leider vergeblich war.

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