Wie berechnet man die Arbeitstage/Stunden bei 19,25 Wochenstunden?

2 Antworten

Du hast 19,25 Wochenstunden. Bedeutet, du musst jede Woche 19 Stunden und 15 Minuten lang arbeiten.

Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass pro Arbeitstag nicht mehr als 8 Stunden (planmäßig) gearbeitet werden darf. Somit ergibt sich, dass du diese Stunden auf mindestens 3 Tage pro Woche (planmäßig) verteilt erbringen musst, weil sonst diese tägliche Höchstarbeitszeit überschritten wäre.

Alles andere kann man nicht berechnen, das ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag bzw. aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers!

Du machst 19 Stunden, entsprechen den Arbeitsplänen in Deinem Betrieb und einmal eine Viertelstunde länger.

Oder, wenn Du nur an 3 Tagen arbeitest, täglich 5 Minuten mehr.