Unterschlagung muss ich ins Gefängnis?
Hallo, am Anfang möchte ich mal sagen das bitte keine dummen Antworten kommen sollen, ich bin echt verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll. Meine Freundin hatte mir zwecks ein paar Überweisungen ihre bankkarte gegeben. Ich hatte im letzten Monat eine wirklich harte Zeit und war oft sehr betrunken. In diesem Zustand hab ich Geld von ihrer Karte genommen, und hab ihr Konto um 600 Euro ins Minus gebracht, 200 Euro hatte sie davor drauf. Ich war so dumm wie konnte mir sowas passieren. Jetzt habe ich mit ihr ausgemacht das wir uns treffen heute und einen Vertrag schriftlich machen, dem sie auch zugestimmt hat das ich ihr jeden Monat 200 Euro geben würde. Sie war einverstanden und wir haben uns für heute verabredet aber jetzt kam heute eine Vorladung von der Polizei aufgrund dieser Sache. Muss ich jetzt ins Gefängnis ? Ich hab kein Geld um das alles sofort zu bezahlen und ich hab so Angst das ich jetzt ins Gefängnis muss. Ich bin nicht vorbestraft nichts das war meine erste dumme Sache die ich gemacht habe ich bin so am Ende jetzt.
3 Antworten
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Ich kapier nur nicht warum man seinen Partner betrügt, bei meiner Frau und mir gibt es kein mein und dein sondern nur unseres.
Das ist ja als ob man sich selbst beschei**t
Ich hoffe du lässt in Zukunft die Finger von Alk oder andern Substanzen. Ich finde das schlimme daran ist seinen Partner zu zu hintergehen, ich denke die Beziehung ist Geschichte.
Du kannst natürlich auch alles auf den Alk schieben und sagen das du süchtig bist, das ist Strafmildernd aber du musst damit rechnen das du zu einer Therapie musst
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Ups sorry, hört sich so typisch männlich an die Geschichte 🤣
Es ist aber leicht rauszuhören das du ordentlich Probleme mit dir hast. Wenn du nicht daran arbeitest und mit dir ins reine kommst dann zieht es dich weiterhin runter, bringt dich zum trinken bis du irgendwann wieder mißt baust. Wenn du dann noch auf Bewährung bist ....... nix gut
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Wer sich oder einem Dritten eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet, wird gemäß § 246 Abs. 1 StGB wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe (siehe Freiheitsstrafe) bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (siehe Geldstrafe) bestraft, sofern die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Bei der Unterschlagung handelt es sich folglich um ein Vermögensdelikt.
hier weiter:
https://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/unterschlagung.html
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Nein, als Ersttäter gibts eine Geldstrafe und/oder Bewährung.
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Was bedeutet Bewährung, ich kenne mich damit gar nicht aus
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da wird eine Zeit festgesetzt in der du nicht erneut straffällig werden darfst, sonst gehts in den Knast. An eine Bewährung sind auch immer Auflagen verbunden, z.B. sich regelmäßig beim Bewährungshelfer melden.
"Die Strafaussetzung zur Bewährung ist in Deutschland eine gerichtliche Maßnahme des Strafrechts, durch die die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ausgesetzt und dem Verurteilten eine Bewährungsfrist bewilligt wird, nach deren Ablauf bei guter Führung die Strafe erlassen wird. "
das ist meine normale Freundin, ich bin auch weiblich