Unterschlagung muss ich ins Gefängnis?

3 Antworten

Ich kapier nur nicht warum man seinen Partner betrügt, bei meiner Frau und mir gibt es kein mein und dein sondern nur unseres.

Das ist ja als ob man sich selbst beschei**t

Ich hoffe du lässt in Zukunft die Finger von Alk oder andern Substanzen. Ich finde das schlimme daran ist seinen Partner zu zu hintergehen, ich denke die Beziehung ist Geschichte.

Du kannst natürlich auch alles auf den Alk schieben und sagen das du süchtig bist, das ist Strafmildernd aber du musst damit rechnen das du zu einer Therapie musst


thevampirefan 
Beitragsersteller
 14.12.2019, 15:05

das ist meine normale Freundin, ich bin auch weiblich

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Paupau2019  14.12.2019, 15:12
@thevampirefan

Ups sorry, hört sich so typisch männlich an die Geschichte 🤣

Es ist aber leicht rauszuhören das du ordentlich Probleme mit dir hast. Wenn du nicht daran arbeitest und mit dir ins reine kommst dann zieht es dich weiterhin runter, bringt dich zum trinken bis du irgendwann wieder mißt baust. Wenn du dann noch auf Bewährung bist ....... nix gut

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Wer sich oder einem Dritten eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet, wird gemäß § 246 Abs. 1 StGB wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe (siehe Freiheitsstrafe) bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (siehe Geldstrafe) bestraft, sofern die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Bei der Unterschlagung handelt es sich folglich um ein Vermögensdelikt.

hier weiter:

https://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/unterschlagung.html

Nein, als Ersttäter gibts eine Geldstrafe und/oder Bewährung.


thevampirefan 
Beitragsersteller
 14.12.2019, 14:47

Was bedeutet Bewährung, ich kenne mich damit gar nicht aus

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Totalausfall  14.12.2019, 14:49
@thevampirefan

Da wird eine Zeit festgesetzt in der du nicht erneut straffällig werden darfst, sonst gehts in den Knast. An eine Bewährung sind auch immer Auflagen verbunden, z.B. sich regelmäßig beim Bewährungshelfer melden.

"Die Strafaussetzung zur Bewährung ist in Deutschland eine gerichtliche Maßnahme des Strafrechts, durch die die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ausgesetzt und dem Verurteilten eine Bewährungsfrist bewilligt wird, nach deren Ablauf bei guter Führung die Strafe erlassen wird. "

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