Wie beantragt man Bürgergeld und sucht sich eine Wohnung?
Ich bin 21 Jahre alt und bin in einweisen Reha seit 5 Monaten. Ich merke, dass sich nichts verändert hat und meine psychische Erkrankung, bzw. die Symptome bestehen bleiben und ich arbeitsunfähig bin. Deshalb möchte ich die Reha abbrechen.
Die Ärzte sind sich uneinig , ob ich schizophren bin oder eine wahnhafte Störung habe...
Jetzt ist meine Frage, wie regelt man das mit Bürgergeld und wie findet man eine Wohnung? Ich hatte bisher noch nie Erfahrung damit.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LouPing/1651355252259_nmmslarge__0_0_454_454_76acd3989188937622efa70c4ff9347d.jpg?v=1651355252000)
Du befindest dich in der Rehabilitation zwecks Überprüfung deiner Arbeitsfähigkeit?
Sollte dem so sein und du brichst die Rehabilitation ab dann verstößt du gegen die Mitwirkungspflicht - das bedeutet Ärger mit dem JobCenter. Ob du Anspruch auf Bürgergeld hast bleibt offen.
Bist du nicht arbeitsfähig, hast also keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, dann steht dir kein Bürgergeld zu. In dem Fall muss Grundsicherung beantragt werden.
Um eine Wohnung musst du dich selber kümmern, in welchem Umfang die Kosten dafür von wem übernommen werden kommt darauf an welches Amt künftig für dich zuständig ist. Mit deiner Verweigerung der Mitwirkungspflicht wird deine Akte in den Mühlen der Bürokratie verschwinden.
Rehakliniken haben eine sozialen Dienst, vereinbare einen Gesprächstermin und lass dich umfassend beraten.
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Das andere ist auch eine medizinische Reha - wer ist denn der Kostenträger der Reha Maßnahme?
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In der Klinik/Center wo du deine Reha machst, sollte es auch Sozialarbeiter geben. Die kannst gerne dafür ansprechen. Kann auch je nach Einschätzung "Rente" geben mit ergänzender Sozialleistung
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Wende dich an einen Sozialarbeiter in der Reha. Die wissen wie es am besten für dich weitergeht. Wenn du wirklich arbeitsunfähig bist, ist das Jobcenter, also Bürgergeld, nicht für dich zuständig.
Nein. Das ist eine medizinische Reha.