Wie und wann erfolgte die "Weiterverpflichtung" von Angehörigen der Grenztruppen der DDR dann als Berufssoldaten?

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Bei den Grenztruppen der DDR waren folgende Dienstzeiten möglich. 18 Monate Grundwehrdienst, 3 Jahre Dienst als UaZ (Unteroffizier auf Zeit), 4 Jahre OaZ, 10 Jahre Berufsunteroffizier, 15 Jahre Fähnrich und 25 Jahre Berufsoffizier.

Man konnte sich schon vor Antritt zum Wehrdienst für die jeweilige Laufbahn entscheiden. An den Uffz.-Schulen wurden z.B. UaZ und BU in der gleichen Kompanie, teilweise sogar in gemischten Gruppen ausgebildet.

Eine Weiterverpflichtung war jederzeit möglich. Man sprach dann vom Aufkohlen. Abkohlen war schon um Einiges schwerer, hat es aber gegeben.

Wer Berufsoffizier werden wollte meldetet das, in der Regel, schon bei der Musterung an. Er wurde dann direkt an die Offiziersschule einberufen und war vom ersten Tag an Offiziersschüler.

Etwas komplexer war die Laufbahn der Fähnriche.

Woher ich das weiß:Recherche

Es gab keine schematische Weiterverpflichtung.

Man leistete seinen Grundwehrdienst (18 Monate),

oder verpflichtete sich (gewöhnlich bei der Musterung)

als "SaZ" (drei Jahre "Soldat auf Zeit", Ränge gewöhnlich bis Unterfeldwebel) bzw.

als "Berufssoldat" (gewöhnlich 10 Jahre, Karriere bis maximal Stabsfeldwebel/in Ausnahmen auch Fähnrich) oder

bewarb sich an einer der Offiziershochschulen zum Studium mit Abschluss Leutnant (das lief zumeist genau wie die Studienbewerbung an Zivil-Hochschulen, war eben mit speziellen Aufnahmeanforderungen verbunden - gesundheitlich, sportlich, auch politisch).

Es gab "Mischformen", z. B. wenn ein SaZ während seiner Dienstzeit den Entschluss fasste, Berufssoldat zu werden oder sich in dieser Zeit an der Offiziershochschule bewarb. Dann musste er natürlich seine ursprünglichen 3 Jahre nicht erst "abdienen", sondern wurde bei Eignung sofort in den neuen Status umgelenkt.