Wie lange darf ich mit 13 draußen bleiben?

8 Antworten

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So lange, wie es dir deine Eltern erlauben.

Für's draußen sein gibt es keine Gesetze:

Entgegen einer landläufigen Meinung regelt weder das JuSchG noch ein anderes Gesetz, zu welchen Zeiten sich Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Straßen, aufhalten dürfen, obwohl Überlegungen, eine solche Regelung einzuführen, schon diskutiert wurden.

sagt Wiki.


Lilly2643  22.08.2012, 15:28

Vielen Dank für den .

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Hallo Mandylu,

da gibt es kein Gesetz. Du darfst so lange draußen (auf der Straße) bleiben wie es dir deine Eltern erlauben. Du musst dich mit deinen Eltern vernünftig einigen. ICh halte 20:00 Uhr für angemessen wenn man dir vertrauen kann und wenn du zuverlässig bist. Es kommt auch immer darauf an ob du alleine unterwegs bist und zu welcher Jahreszeit. Im Winter wirds um 17 Uhr dunkel...Was sagen denn deine Eltern wann du zu Hause sein sollst und mit welchen Argumenten?

Das entscheiden letztendlich deine Eltern( die auch für dich haften) ,da du aber noch recht Jung bist, besser nicht so lange . Wenn ich dein Vater wäre, müsstest du um 20 Uhr zu Hause und um 21 Uhr im Bett sein. Egal ob Ferien sind oder nicht.

Wenn du eine genaue Uhrzeit willst, frag deine Eltern, dem Gesetz ist das schnuppe.

Es sei denn, du hälst dich auf öffentlichen Veranstaltungen auf.


Mandylu 
Beitragsersteller
 19.08.2012, 23:25

es is ne öffentliche veranstaltung.

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Maro95  19.08.2012, 23:38
@Mandylu

Ja, hab gerade noch mal im Jugenschutzgesetz nachgeschaut, dort sind aber nur Einschränkungen für Gaststätten, Spielhallen und Tanzveranstaltungen aufgeführt, von "normalen" öffentlichen Festen steht dort nichts. Das würde bedeuten, dass es von gesetzlicher Seite aus keine Einschränkung gibt.

Aber wie gesagt, deine Eltern dürfen entscheiden, wie lange du wo bleiben darfst.

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Lilly2643  20.08.2012, 13:49
@Maro95

Ich denke schon, dass es da Einschränkungen gibt, zumindest, wenn dort auch Alkohol ausgeschenkt wird.

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Maro95  21.08.2012, 00:01
@Lilly2643

Das hätte ich auch gedacht, aber so lange es dazu keine Regelung im JuSchuG gibt, kann es eigentlich auch keine Einschränkung geben...

Dass der Alkohol erst ab 16 bzw. 18 verkauft werden darf, ist ja klar.

Spielhalle und Gaststätte ist es ja aber nicht und Tanzveranstaltungen sind für unter-16-jährige ohne Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten gänzlich tabu...und was anderes steht im JuSchuG nicht...

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Hallo Mandylu,

ich denke sich genau an das Jugendschutzgesetz zu halten wird Dir nicht gefallen. ;-) Mit 13 Jahren darfst Du laut Jugendschutzgesetz nur bis 20:00 Uhr draußen bleiben. Besuchst Du eine Veranstaltung die jugendfrei ist, z.B. einen Kinofilm oder ein Training das der vor 20:00 Uhr beginnt, darfst Du dann zwar so lange bleiben bis die Veranstaltung zu Ende ist, mußt aber anschließen sofort nach Hause gehen.

Mit 14 Jahren darf man bis 22:00 Uhr draußen bleiben, mit 16 Jahren bis 24:00 Uhr und erst ab 18 Jahren so lange wie man willst. Auch wenn die Eltern damit einverstanden sind das ein Jugendlicher ohne Begleitung eines Erwachsenen länger draußen unterwegs ist als das Jugendschutzgesetzt vor schreibt, heißt das nicht das dies auch erlaubt ist. Trotzdem drücken die Ordnungshüter meisten ein Auge zu, so lange der Jugendliche sich nicht daneben benimmt.

Der Rollitrekker