Widerspruch gegen Mahnung wie geht es weiter?
Hallo ein Inkassobüro möchte gerne Geld von mir haben. Ich habe aber Widerspruch eingelegt. Meine Frage wie geht es jetzt weiter? Wenn man bei Bußgeldbescheide Widerspruch einlegt geht das ganze ja vor Gericht. Ist das in meinem Fall auch so?
4 Antworten
Der Widerspruch "verbietet" dem Inkassobüro jede weitere außergerichtliche Tätigkeit.
Da es auch nicht für den Gläubiger klagen darf, blieben ihm jetzt nur zwei statthafte Optionen
- Aufgeben
- das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und einen Mahnbescheid gegen dich beauftragen
Voraussichtlich wirst du noch einige Zeit mit weiteren Briefen belästigt werden, in denen wilde Drohungen ausgesprochen werden, es nicht noch viel, viel schlimmer werden zu lassen.
Für eine qualifizierte Antwort zu wenig Informationen. Es gibt leider immer noch fake-Inkassoschreiben...
- Das Inkassobüro auf seine Seriosität zu prüfen.
- Das Inkassobüro ist nur der Dienstleister für einen Dritten, dem du angeblich Geld schuldest. Ohne Angaben über den vermeintlichen Gläubiger und den Gegenstand der Angelegenheit würde ich keinen Finger krümmen.
Nein, nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid. Beim normalen Mahnen passiert gar nix.