Widerspruch gegen Mahnung wie geht es weiter?

4 Antworten

Der Widerspruch "verbietet" dem Inkassobüro jede weitere außergerichtliche Tätigkeit.

Da es auch nicht für den Gläubiger klagen darf, blieben ihm jetzt nur zwei statthafte Optionen

  1. Aufgeben
  2. das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und einen Mahnbescheid gegen dich beauftragen
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Voraussichtlich wirst du noch einige Zeit mit weiteren Briefen belästigt werden, in denen wilde Drohungen ausgesprochen werden, es nicht noch viel, viel schlimmer werden zu lassen.

Für eine qualifizierte Antwort zu wenig Informationen. Es gibt leider immer noch fake-Inkassoschreiben...

  1. Das Inkassobüro auf seine Seriosität zu prüfen.
  2. Das Inkassobüro ist nur der Dienstleister für einen Dritten, dem du angeblich Geld schuldest. Ohne Angaben über den vermeintlichen Gläubiger und den Gegenstand der Angelegenheit würde ich keinen Finger krümmen.

Nein, nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid. Beim normalen Mahnen passiert gar nix.


ronnyarmin  24.10.2024, 16:24

Das Anschreiben eines Inkassobüros ist nicht mal eine Mahnung.