Mahngebühr trotz Einspruch?

4 Antworten

Wenn du der Forderung schriftlich ( Briefpost, Fax ) widersprochen hast, dann sind weitere Mahnungen bis auf weiteres nicht rechtens.

Erst wenn über deinen Einwand ( Widerspruch ) zu deinen Ungunsten entschieden wurde, wären weitere Mahngebühren rechtens.

Mahngebühren dürfen nicht höher als 2,50 € pro Mahnung sein. Bei der ersten Mahnung sind diese teils gar nicht zulässig.

Erst mal bezahlen, die Rechnung, mit Mahngebühr. Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, abwarten, ist er positiv gibt es Geld vielleicht zurück. Notfalls gegen Widerspruch klagen, sollte er nicht positiv sein.

😈😹😎😊😷👀🌵

Ja, das kann passieren. Rufe dort an und kläre die Angelegenheit.

Was genau ist denn fehlerhaft?

Den unstrittigen Teil der Rechnung solltest du fristgerecht bezahlen.