Hilfe! Inkassobüro - was kommt danach?
Hey, Ich brauche dringend Hilfe! Ich habe mit klarna in einem Online-Shop gekauft & einfach verschlampt zu zahlen. Erst bei der 2. Mahnung habe ich gezahlt. Das Geld ging aber zu spät ein und ich bekam später eine Nachtixjt vom Inkassobüro und sollte über 60€ zahlen, ich hatte mir gemerkt das ich bis zum 2.12 überweisen muss, ich musste aber bis zum 2.11 - was kommt jetzt? Die Rechnung ist ja theoretisch bezahlt... Soll ich die Inkasso Gebühren noch bezahlen? Ist ja eigebtlich schon zu spät... Ich hab Angst das jetzt direkt das Gericht kommt. Ich hab das Geld aber weiß nicht ob ich jetzt noch bezahlen kann ... Bitte ganz schnell Hilfe ... :(
8 Antworten
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Du musst die verlangten Schadenersatz nicht zahlen, denn Klarna ist ein Zahlungsdienstleister, der durch Abtretung zum Gläubiger wurde und für seine Inkassotätigkeit vom ursprünglichen Gläubiger bereits vergütet worden ist.
Wenn nun Klarna seinerseits ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt, bringt dies keinen Mehrwert, da das weitere Inkassounternehmen eben auch nicht mehr machen kann, als Klarna machen könnte.
Abgesehen davon, wird Klarna im Falle der Fruchtlosigkeit sehr wahrscheinlich schadlos bleiben.
Wichtig wäre, dass Du dem Inkassounternehmen auf dem gleichen Weg wie dieses Dich kontaktiert hat einmalig und eindeutig widersprichst (und danach die Kommunikation einstellst).
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Ergänzung:
Weil Du nur beschränkt geschäftsfähig bist, darfst Du die Dienstleistungen von Klarna aufgrund des aufgrund der Kreditgewährung nur mit Einwilligung Deiner Eltern nutzen. Zusätzlich benötigst Du dafür den Beschluss des Familiengerichts.
Deine Geschäfte dort sind alle nicht. Lege die Schreiben Deinen Eltern vor, die teilen dann der Gegenseite mit, dass keine Einwilligung vorlag und keine Genehmigung erteilt wird, dann hat sich das erledigt.
Theoretisch könnten Deine Eltern von Klarna sogar ein komplette Rückabwicklung verlangen.
Wenn das Ganze wider Erwarten zu einem Gerichtsverfahren kommt, werden ohnehin Deine Eltern involviert.
Sorry, aber eigentlich müsste man Dir den Hintern versohlen...
https://www.gutefrage.net/frage/gesund-oder-nicht-sport-und-diaet?
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Schreibe das Inkassobüro an und teile ihnen mit das sich deine Zahlung mit deren Breif überschnitten hat. Lege einen Zahlungsnachweis bei (Kopie des Kontoauszuges). In der Regel musst du dann die Inkassokosten nicht zahlen.
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Richtig, die Inkassogebühren nicht zahlen und denen schreiben das die Rechnung beglichen ist. Wenn sie trotzdem auf die Bezahlung der Inkassogebühren bestehen, dann schreiben sie dich nochmal an. Wenn nicht, dann lassen sie die Gebühren unter den Tisch fallen.
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Soll ich eine E-Mail schreiben? Und wenn ja was soll ich reinschreiben? Einfach, dass ich die Rechnung bezahlt habe?:(
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Wichtig wäre hier, dass die Fragestellerin eindeutig, begründet und final widerspricht - dann scheitert das Inkassoverfahren und Klarna wäre zur Klage in Deutschland gezwungen.
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was kommt jetzt?
Droh- und Bettelbriefe. Langweilig.
Soll ich die Inkasso Gebühren noch bezahlen?
Nein brauchst du nicht. Klarna ist selbst ein Zahlungsdienstleister. Die brauchen zum Eintreiben ihrer Forderungen nicht die Hilfe eines Weiteren.
Ich hab Angst das jetzt direkt das Gericht kommt.
Dass man dir einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt kann nicht ganz ausgeschlossen werden. Aber mit einem Kreuzchen an der richtigen Stelle kein Problem.
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Inkassogebuehren sind im Zusammenhang mit einem onlinebezahldienst wie klarna selbst im verzugsfall nicht durchsetzungsfaehig und werden mangels erfolgsausichten nicht expl eingeklagt. (kein einziges AZ in den grossen urteilsdatenbanken )
Ich wuerde die Coeo Gebuehren deshalb nicht bezahlen. An diesem Sachverhalt aendert sich auch nichts wenn anschl ra mumm Briefe schreibt.
Brauchst du links zur rechtsprechung dann noch mal bescheid sagen.
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Ich habe der Inkassofirma einfach eine Email geschickt , dass die Rechnung schon bezahlt wurde.
Die steht normal auf dem Schreiben darauf. Ruf aber zur Sicherheit dort mal an , bis der Gerichtsvollzieher kommt dauert es. Das ganze muss ja erst mal dem Gericht vorgetragen werden und die beauftragen dann einen Gerichtsvollzieher. Am besten Montag direkt dort anrufen.
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Also einfach eine E-Mail schreiben, dass ich die Rechnung bezahlt habe und das reicht dann schon?:)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/5_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Keine Anrufe dort - zum einen kannst Du niemals nachweisen, was dort mündlich besprochen worden ist und zum anderen kennen sich die Agents dort mit Inkassoverfahren wesentlich besser aus als Du.
Klarna hat neben der Hauptforderung Anspruch auf die Zinsen und wenn die beiden vorherigen Mahnungen per Post gekommen sind man wären noch Mahnkosten von jeweils gerundet 1.- € zu erstatten.
Entwurf
**********************************
Josi1999
Str. Nr.
PLZ Ort
Inkassounternehmen
Str. Nr.
PLZ Ort
Ort, 05.11.2016
Aktenzeichen
Klarna ./. Josi1999
Ihre Mahnung vom Datum
WIDERSPRUCH
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Forderung Ihrer Auftraggeberin wurde von mir bereits am Datum durch Überweisung an diese beglichen. Der von Ihnen verlangten Inkassovergütung widerspreche ich. Ich werde diese nicht bezahlen, da diese Nebenforderung unberechtigt ist.
Ihre Auftraggeberin ist ein Zahlungsdienstleister, die bereits für Ihre eigene Inkassotätigkeit durch den Ursprungsgläubiger eine Vergütung erhalten hat.
Abgesehen davon, haben weise ich Ihre Mahnung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde zurück (§ 174 BGB).
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass widersprochene Forderungen nicht an Auskunfteien gemeldet werden dürfen (§ 28a I 1 Nr. 4 BDSG).
Außerdem untersage ich Ihrem Unternehmen vorsorglich ab sofort und bis auf Widerruf die telefonische Kontaktaufnahme zu mir und erteile Ihren Mitarbeitern ferner Hausverbot.
Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen oder auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Letzterem würde ich ohnehin in vollem Umfang widersprechen. Auf weitere Mahnungen Ihrerseits werde ich nicht mehr reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/5_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Da Du noch nicht erwachsen bist, solltest Du unbedingt mit Deinen Eltern sprechen und diese sollten für Dich antworten:
Entwurf
**********************************
Eltern von Josi1999
Str. Nr.
PLZ Ort
Inkassounternehmen
Str. Nr.
PLZ Ort
Ort, 05.11.2016
Aktenzeichen
Klarna ./. Josi1999 (vertreten durch die gesetzlichen Vertreter: Vater von Josi1999 und Mutter von Josi1999)
Ihre Mahnung vom Datum
WIDERSPRUCH
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir widersprechen im Namen unserer Tochter der Forderung Ihrer Auftraggeberin und den von Ihnen verlangten Zinsen und Kosten. Unsere Tochter wird diese nicht bezahlen, da die Forderung insgesamt unberechtigt ist.
Wir weisen außerdem Ihre Mahnung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde zurück (§ 174 BGB).
Unsere Tochter ist nur beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB), eine Einwilligung (§ 107 BGB) von uns lag Ihrer Auftraggeberin ebenso wenig wie der notwendige Beschluss des zuständigen Familiengericht vor (§§ 1643 I iVm 1822 1 Nr. 8 BGB).
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass widersprochene Forderungen nicht an Auskunfteien gemeldet werden dürfen (§ 28a I 1 Nr. 4 BDSG).
Außerdem untersagen wir Ihrem Unternehmen vorsorglich ab sofort und bis auf Widerruf die telefonische Kontaktaufnahme zu unserer Tochter oder uns und erteilen Ihren Mitarbeitern ferner Hausverbot.
Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen oder auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Letzterem würden wir ohnehin in vollem Umfang widersprechen. Auf weitere Mahnungen Ihrerseits werden wir nicht mehr reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Vater - Unterschrift Mutter
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Deine Eltern könnten von Klarna eine komplette Rückabwicklung verlangen - Dein Konto dort wäre durch Klarna zu schließen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/EXInkassoMA/1625771539694_nmmslarge__1068_321_1228_1228_aaf934050352fee50b0e4b7fca5aca42.jpg?v=1625771540000)
Soll ich denen einfach schreiben, dass ich die Rechnung überwiesen habe und die Inkassogebühren nicht zahlen?