WIch findet Die Polizei heraus dass ich unter Schizophrenie gelitten habe?

3 Antworten

Von Experte wiki01 bestätigt

Wenn du festgenommen wirst: Tendentiell gar nicht, außer es ist irgendwie von Belang.

Wenn du immer noch den Plan hast dich da zu bewerben: Im Rahmen der Amtsärztlichen Untersuchung wirst du deine Ärzte und evtl. auch die Versicherung von der Schweigepflicht entbinden müssen, sodass die ganze Sache dann rauskommt.
Eventuelle Medikamente werden sich vermutlich in Blut und/oder Urin finden, sollte danach gesucht werden und Schizophrenie ist keine Erkrankung, die man einfach so in der Hosentasche versteckt (was ich aber schon OFT genug betont habe).

Edit in anbetracht deiner letzten paar Fragen: Wann begreifst du endlich, dass du mit Schizophrenie nicht Polizist WERDEN kannst und auch für ALLE ANDEREN Tätigkeiten, die eine Verbeamtung erfordern AUSGESCHLOSSEN bist.

Außerdem möchte ich dich darauf hinweisen, dass ich deine Fragen, so es Mehrfachbeiträge sind, in Zukunft melden werde.


wiki01  14.11.2021, 07:35

Diese penetrante Hartnäckigkeit, dieses immer wieder anzufragen, ist schon ein Hinweis auf seine schwere Fehlschaltung.

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Durch deine vielen Fragen zu diesem Thema. Du wirst nicht Polizist.

Du musst Vorerkrankungen angeben, und die Ärzte, die dich behandelt haben. Machst du das nicht, und wirst vielleicht (was ich mir nicht vorstellen kann) Polizist, wirst du entlassen, wenn deine Vorerkrankung herauskommt. Und das passiert ganz sicher, weil du auffällig bist. Das kann man schon an deinen bald 20 Fragen zum immer gleichen Thema sehen, dass bei etwas nicht stimmt.

  • Deine Ärzte haben Krankenakten angefertigt. Auf eine Gerichtsbeschluss hin müssen diese zugänglich gemacht werden.
  • Deine Ärzte haben Anträge zur Therapie bei der Krankenkasse eingereicht. Auch diese werden gespeichert und sind ebenfalls per Gerichtsbeschluss zugänglich.
  • Es kann ein psychologisches Gutachten angefertigt werden.

wiki01  14.11.2021, 07:39

Es braucht keinen Gerichtsbeschluss. Dieser FS will Polizist werden. Da muss er seine Krankenhistorie offenlegen, und die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden.

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