WhatsApp Anruf Screenshot?

1 Antwort

Jede Veröffentlichung (Foto), auf der eindeutig zuordnungsfähige Details zu erkennen sind, stellen nach deutschem Recht eine Verletzung des Datenschutz-Gesetzes dar, wenn diese ohne Einwilligung der betreffenden Person erfolgte. Dabei muß die Person selber nicht unbedingt mit abgelichtet worden sein. So reicht schon ein Foto des Autos, wenn dieses an Hand bestimmter erkennbarer Merkmale (Nummernschild, spezielle Lackierung, spezielle Bauteile usw.) eindeutig zuzuordnen ist.

Wenn auf dem Foto mit Deiner Freundin keine eindeutigen Merkmale erkennbar sind, welche Deiner Freundin zuzuordnen sind, dann brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Eine Zimmerecke mit einem Schrank ist noch lange nicht zuordenbar, wenn auf der Schranktür nicht gerade Name und Adresse aufgepinselt sind...